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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 036/14(B) HTML PDF vom 14.03.14



Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG - COM (2014) 20 final; Ratsdok. 5654/14

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage insgesamt

  • 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Vorschlags der Kommission, das bestehende gravierende Marktungleichgewicht im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) durch die Einführung einer Marktstabilitätsreserve zu beseitigen. Er hält die vorgeschlagene Regelung, den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu flexibilisieren und damit das EU-EHS besser auf Marktschwankungen auszurichten und die Schockresilienz zu stärken, für zielführend. Die derzeitige Situation eines großen Zertifikateüberschusses bietet nicht ausreichend Anreize für Investitionen in CO₂-arme Technologien und beeinträchtigt so die Kosteneffizienz des Systems.
  • 2. Zudem hält der Bundesrat es für sinnvoll, den Minderungspfad des Emissionshandels über eine befristete Erhöhung des Kürzungsfaktors ambitionierter zu gestalten. Durch die vorhandenen Überschüsse an Zertifikaten könnte die Minderung ohne zusätzliche Belastungen erreicht werden. Gleichzeitig werden technologische Lockin-Effekte vermieden.
  • 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, zukünftig stärker die Chancen für einen über die europäischen Grenzen hinausgehenden Handel mit Treibhausgasen zu nutzen. Durch die Vernetzung des EU-Emissionshandels mit anderen Zertifikatemärkten würde auch das eventuelle Risiko von Unternehmensverlagerungen ins außereuropäische Ausland wegen des Emissionshandels (sogenannte "carbon leakage") begrenzt werden.
  • 4. Mit der Nutzung internationaler Projektgutschriften (sog. Offsets) wurden in der Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht. Dennoch haben sie ein relevantes Potenzial für den Finanz- und Technologietransfer im Rahmen der internationalen Klimaschutzpolitik. Sie sollten zukünftig nur unter folgenden Bedingungen zugelassen werden:
    • - Begrenzung auf fünf Prozentpunkte im Zusammenhang mit einem ambitionierten EU-Ziel,
    • - Verschärfung der Anforderungen zur Stärkung der klimapolitischen Integrität der geförderten internationalen Projekte.

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