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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu43/15 vom 11.03.15



Berichtigung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 11. März 2015 Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben der Bundeskanzlerin an den Präsidenten des Bundesrates vom 5. Februar 2015 wurde die im Betreff genannte Verwaltungsvorschrift mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 043/15 (PDF) ).

Durch ein Büroversehen enthält der Text des Zuleitungsexemplars eine offenbare Unrichtigkeit. Die Änderung betrifft den Änderungsbefehl unter der lfd. Nr. 18 Abschnitt 58: demnach müsste es statt "Absatz 2 Satz 5" richtigerweise "Absatz 2 Satz 6" lauten.

Ich bitte, dieses im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren.

18. Abschnitt 58 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 2 Satz 6 wird wie folgt gefasst:

    "Für eingetragene Genossenschaften enthält § 98 des Genossenschaftsgesetzes Sondervorschriften."


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