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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 44/1/10 vom 23.02.10



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) - Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt -

867. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2010

A.

  • 1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zur allgemeinen Begründung, Absatz 6 Satz 7 bis 9

Die allgemeine Begründung ist in Absatz 6 wie folgt zu ändern:

  • a) Die Sätze 7 und 8 sind zu streichen.
  • b) Der bisherige Satz 9 ist wie folgt zu fassen:

    "Um eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage zu haben, soll unter Beibehaltung des Artikels 33 Absatz 4 GG durch eine spezielle Verfassungsnorm die Zulässigkeit der Aufgabenübertragung auf Notare klargestellt werden."

Begründung (nur für das Plenum):

Eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung hat ergeben, dass für die beabsichtigte Übertragung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare eine Grundgesetzänderung im Hinblick auf Artikel 33 Absatz 4 GG zwar sinnvoll sein kann, aber nicht zwingend geboten erscheint. Dementsprechend sollte die Formulierung in der allgemeinen Begründung angepasst werden.

B.

  • 2. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Staatsministerin Dr. Beate Merk (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.

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