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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 50/1/08 vom 01.02.08



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes

841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008

A

  • 1. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:

  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes die zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Umweltbundesamt bestehenden Einvernehmensregelungen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. bei der Genehmigung der Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten in Benehmensregelungen abzuändern.

    Die bisherige aufwändige Aufspaltung in Benehmens- und Einvernehmensbehörden entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und effizientes Verwaltungsmanagementsystem. Im Hinblick auf die Funktion der beteiligten Behörden (Julius-Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Bundesinstitut für Risikobewertung und Umweltbundesamt) ist daher jeweils der gleiche Status herbeizuführen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass das Umweltbundesamt eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Behörden, dies gilt unter anderem für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, einnimmt. Die Berücksichtigung der Belange berührter Behörden ist vielmehr über einheitliche Benehmensregelungen sicherzustellen, was auch einen Beitrag zur Deregulierung leistet.

  • 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Aufzeichnungspflichten in § 6 Abs. 4 PflSchG mit den Ländern eine Lösung anzustreben, die die Sanktionsgefahr im Rahmen von Cross Compliance möglichst nicht erhöht.

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