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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 051/15(B) HTML PDF vom 27.03.15



Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 3a Absatz 3)

Artikel 1 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

'2. § 3a wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:... wie Vorlage
  • b) In Absatz 3 wird das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt.'

Begründung:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass § 2 des Rindfleischetikettierungsgesetzes ersatzlos entfallen soll. Damit entfällt aber auch die bisherige Legaldefinition des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, so dass der in den verbleibenden Vorschriften des Rindfleischetikettierungsgesetzes (z.B. in § 4a Absatz 6) verwendete Begriff "Bundesministerium" ohne Inhaltsangabe verwendet wird, so dass das Gesetz nicht mehr bestimmt, welches Bundesministerium zum Erlass der Verordnungen befugt ist. Daher ist es erforderlich, in § 3a Absatz 3 des Rindfleischetikettierungsgesetzes, wo der Begriff "Bundesministerium" erstmals im geänderten Gesetzestext verwendet wird, das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" zu ersetzen.


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