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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 51/1/15 vom 13.03.15



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015

A

  • 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

    Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 3a Absatz 3)

    Artikel 1 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

    '2. § 3a wird wie folgt geändert:

    • a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:... wie Vorlage
    • b) In Absatz 3 wird das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt.'

    Begründung:

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass § 2 des Rindfleischetikettierungsgesetzes ersatzlos entfallen soll. Damit entfällt aber auch die bisherige Legaldefinition des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, so dass der in den verbleibenden Vorschriften des Rindfleischetikettierungsgesetzes (z.B. in § 4a Absatz 6) verwendete Begriff "Bundesministerium" ohne Inhaltsangabe verwendet wird, so dass das Gesetz nicht mehr bestimmt, welches Bundesministerium zum Erlass der Verordnungen befugt ist. Daher ist es erforderlich, in § 3a Absatz 3 des Rindfleischetikettierungsgesetzes, wo der Begriff "Bundesministerium" erstmals im geänderten Gesetzestext verwendet wird, das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" zu ersetzen.

B

  • 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

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