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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu53/14 vom 07.03.14



Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, auch zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

Verfassungsbeschwerde des Herrn Prof. Dr. B. H.

gegen

  • a) Artikel 1 Nummer 63 (§ 63c Absatz 2 bis 6 und § 63e Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 10, 11, Absatz 3 und 4 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 NHG) des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NGH) und anderer Gesetze vom 21. November 2006 (Nds. GVBl. S. 538)*
  • b) Artikel 1 Nummer 11 (§ 63c Absatz 3 bis 6 NHG) des Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 287, 289)

wegen

Unvereinbarkeit mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 GG

  • - 1 BvR 3217/07 -
  • *. Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 zu diesem Verfahren zu Buchstabe a bereits beschlossen, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen; BR-Drucksachen 718/12 (PDF) und 718/12(B) PDF .

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