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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu55/16 vom 25.02.16



Berichtigung
Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

Deutscher Bundestag
Berlin, 25. Februar 2016
Der Direktor

An die Direktorin des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (BT-Drucksachen 18/6560, 18/7358) bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Bundesratsdrucksache 055/16 (PDF) (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) folgende Korrekturen zu berücksichtigen:

1. Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

  • a) Nummer 4 ist wie folgt zu ändern:
    • aa) In § 3 Absatz 5(neu) Satz 1 ist die Angabe "Absatz 3" durch die Angabe "Absatz 4" zu ersetzen.
    • bb) In § 8 Satz 1 sind die Wörter "Absatz 1 bis 4 und 6" durch die Wörter "Absatz 1, 3 bis 5 und 7" zu ersetzen.
  • b) In Nummer 5 Buchstabe b sind die Wörter "Absatz 1 und § 4 zusätzlich" durch die Wörter "Absatz 1 und 2 sowie § 4 zusätzlich" zu ersetzen.
  • c) In Nummer 9 ist § 13 wie folgt zu ändern:
    • aa) In Absatz 1 Satz 2 sind die Wörter " § 3 Absatz 3 und 4" durch die Wörter " § 3 Absatz 4 und 5" zu ersetzen.
    • bb) In Absatz 2 sind die Wörter " § 3 Absatz 5" durch die Wörter " § 3 Absatz 6" zu ersetzen.

2. Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

  • a) In Nummer 1 sind die Wörter " § 3 Absatz 6 des Hochschulstatistikgesetzes" durch die Wörter " § 3 Absatz 7 des Hochschulstatistikgesetzes" zu ersetzen.
  • b) Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:
    • aa) In Buchstabe a sind die Wörter " § 3 Absatz 6 des Hochschulstatistikgesetzes" durch die Wörter " § 3 Absatz 7 des Hochschulstatistikgesetzes" zu ersetzen.
    • bb) In Buchstabe b sind die Wörter " § 3 Absatz 6 des Hochschulstatistikgesetzes" durch die Wörter " § 3 Absatz 7 des Hochschulstatistikgesetzes" zu ersetzen.

(Dr. Risse)


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