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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 61/4/03 vom 12.03.03



Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Förderregeln für Erzeuger bestimmter Kulturpflanzen

  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000
  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide
  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gemeinsame Marktorganisation für Reis
  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter für die Wirtschaftsjahre 2004/05 bis 2007/08
  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse
  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Abgabe auf Milch und Milcherzeugnisse

Punkt 29 der 786. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2003

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 27 der Drucksache 61/1/03 beschließen:

Der Bundesrat hält es - ohne die Ziele der Agenda 2000-Beschlüsse infrage zu stellen - für notwendig, frühzeitig die Weichen für eine Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik zu stellen und noch im Rahmen der Halbzeitbewertung über die Reform zu entscheiden. Dies ist erforderlich, da die Landwirtschaft Planungssicherheit und verlässliche Perspektiven auch für die Zeit nach 2006 braucht und um ihr rechtzeitig Anpassungen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere auch für die Landwirtschaft in den Beitrittsländern erforderlich, damit hier nicht innerhalb kürzester Zeitabstände Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen erfolgen müssen.

Diese langfristige Absicherung und Planungssicherheit muss auch für die Zucker- und Milchmarktordnungen gewährleistet werden. Dies schließt auch eine entsprechende Absicherung in den WTO-Verhandlungen ein.


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