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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 064/08 (PDF) vom 25.01.08



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 13. Dezember 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/7506 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft - Drucksache 016/3291 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. In der Eingangsformel werden nach dem Wort "hat" die Wörter "mit Zustimmung des Bundesrates" eingefügt.
  • 2. Artikel 2 (Änderung sonstigen Bundesrechts) wird wie folgt geändert:
    • a) In Absatz 1 werden die Wörter "in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1957 (BGBl. I S. 1125)" durch die Wörter "in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 211-1, veröffentlichten bereinigten Fassung" ersetzt.
    • b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

      (2) Das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) wird wie folgt geändert:

      1. Dem § 44 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:

      "Der Standesbeamte soll die Beurkundung ablehnen, wenn offenkundig ist, dass die Anerkennung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anfechtbar wäre."

      2. § 73 wird wie folgt geändert:

      • a) In Nummer 25 wird die Angabe "(§ 77 Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 2)" durch die Angabe "(§ 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3, § 78)" ersetzt.
      • b) In Nummer 26 werden das Wort "Eheeintrag" durch das Wort "Heiratseintrag" und die Angabe "(§ 77 Abs. 2 Satz 3)" durch die Angabe "(§ 77 Abs. 2 Satz 1)" ersetzt."
      • c) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden Absätze 3 bis 5.
      • d) Der neue Absatz 3 wird wie folgt geändert:
        • aa) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
          • aaa) In Buchstabe a werden die Wörter "Absatz 2 wird wie folgt gefasst" durch die Wörter "In Absatz 2 wird Satz 1 wie folgt gefasst" ersetzt, die Angabe "(2)" wird gestrichen und es werden im Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort "sie" die Wörter "im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben" eingefügt.
          • bbb) In Buchstabe b wird die Angabe "Absatz 5" durch die Angabe "Absatz 6" und die Angabe "(5)" durch die Angabe "(6)" ersetzt.
        • bb) In Nummer 3 wird die Angabe "Absatz 4" durch die Angabe "Absatz 5" und die Angabe "(4)" durch die Angabe "(5)" ersetzt.
        • cc) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:

          "4. In § 105a wird die Angabe " § 87 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1, 2 und 4, Abs. 5," durch die Angabe " § 87 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1, 2 und 4, Abs. 5 und 6," ersetzt."

      • e) Im neuen Absatz 4 Nr. 2 wird § 640d Abs. 2 Satz 2 wie folgt gefasst:

        "Dem Jugendamt sind alle Entscheidungen des Gerichts bekannt zu machen, zu denen es nach dieser Vorschrift zu hören ist."


Fristablauf: 15.02.08
Erster Durchgang: 624/06 (PDF)


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