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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 067/12 (PDF) vom 10.02.12



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 26. Januar 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/8467 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes - Drucksache 17/8098 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 02.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 571/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) In Nummer 4 wird § 19b wie folgt geändert:
    • aa) In Absatz 1 Nummer 3 und 4 wird jeweils das Wort "Nutzern" durch das Wort "Flugplatznutzern" ersetzt.
    • bb) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
      • aaa) In Nummer 2 Satz 1 wird das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt.
      • bbb) In Nummer 6 Buchstabe c wird das Wort "Kostenstruktur" durch das Wort "Gesamtkostenstruktur" ersetzt.
  • b) In Nummer 7 wird in § 23c Satz 2 die Angabe " § 2 Absatz 1" durch die Angabe " § 2 Absatz 7" ersetzt.
  • c) Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:

    "8a. § 31 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

    • a) Nummer 10 wird wie folgt geändert:
      • aa) Nach dem Wort "überragen," werden die Wörter "sowie die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" eingefügt.
      • bb) Nach der Angabe "16" wird ein Komma und die Angabe "16a" eingefügt.
    • b) Nummer 16 wird wie folgt geändert:
      • aa) Buchstabe e wird wie folgt gefasst:

        "e) den Aufstieg von Frei- und Fesselballonen,".

      • bb) Buchstabe f wird wie folgt gefasst:

        "f) das Steigenlassen von Flugmodellen, Flugkörpern mit Eigenantrieb und unbemannten Luftfahrtsystemen,".

      • cc) In Buchstabe g wird das Wort "Abweichung" durch das Wort "Abweichungen" ersetzt und wird nach dem Wort "Mindesthöhen" ein Komma angefügt.
      • dd) Nach Buchstabe g wird folgender Buchstabe h angefügt:

        "h) den Aufstieg und Betrieb von Geräten, die ohne Luftfahrzeug zu sein, besondere Gefahren für die Luftfahrt mit sich bringen, insbesondere Feuerwerkskörper, optische Lichtsignalgeräte, Drachen, Kinderballone und ballonartige Leuchtkörper"."

2. Artikel 3 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 16 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

    "7. der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen."

  • b) In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort "können" ein Komma und die Wörter "insbesondere im Fall von Absatz 1 Nummer 7 die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen" eingefügt."

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