umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 069/11(B) HTML PDF vom 18.03.11



Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren

A

Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b (§ 10 Absatz 1 Nummer 2)

In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b ist § 10 Absatz 1 Nummer 2 wie folgt zu fassen:

"2. für die Marktüberwachung die nach Landesrecht zuständigen Behörden."

Begründung:

Klarstellung des Gewollten.

B

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

  • 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch das Anbieten von Produkten, die nicht den Vorgaben der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV) entsprechen, ordnungsrechtlich geahndet werden kann.
  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, kurzfristig im Rahmen des nächsten Verordnungsvorhabens in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen einen zentralen Genehmigungstatbestand für Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von Biogas zu schaffen. Der Genehmigungstatbestand sollte so ausgestaltet sein, dass alle Anlagen zur Erzeugung oder Aufbereitung von Biogas mit einem Gasvolumenstrom von 100 Normkubikmetern pro Stunde oder mehr umfasst sind, soweit die Anlagen keinen nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-/ und Abfallgesetzes als Abfall zu qualifizierenden Einsatzstoff verwenden und der niedrigere Schwellenwert der Nummer 8.6 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen maßgebend wäre.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.