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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 72/1/11 vom 07.03.11



Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.

881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die steigende Nachfrage an den internationalen Rohstoffmärkten sowie die stark schwankenden und tendenziell steigenden Preise ein Risiko für die europäische Wirtschaft darstellen. Vor allem die Preise nichtenergetischer Metalle, wie zum Beispiel Kupfer, aber auch von Agrarrohstoffen sowie von Nahrungs- und Genussmitteln haben sich deutlich verteuert. Weitere Preissteigerungen sind aufgrund der nach wie vor expansiven Geldpolitik zahlreicher Notenbanken, des weiterhin dynamischen Weltwirtschaftswachstums und der zunehmenden Nachfrage nach Rohstoffen von Seiten der Schwellenländer nicht auszuschließen. Zudem können Spekulationen an den Finanzmärkten und künstliche Marktbeschränkungen durch wichtige Rohstoffländer vorübergehend zu deutlichen Verknappungen und Preisbewegungen bei einzelnen Rohstoffen, wie derzeit zum Beispiel bei den seltenen Erden, führen. Vor diesem Hintergrund werden die Bemühungen der Kommission zur Rohstoffsicherung ausdrücklich begrüßt.
  • 2. Bevor allerdings Handelsregeln über Ausfuhrbeschränkungen einschließlich Verboten, Exportquoten und Exportabgaben aufgestellt werden, sollte die Kommission mit einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie ein deutliches Signal setzen, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die europäische Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.

B

  • 3. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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