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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 077/13 (PDF) vom 08.02.13



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 219. Sitzung am 31. Januar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/12198 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Drucksache 17/11048 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 01.03.13
Erster Durchgang: Drucksache. 465/12 (PDF)

  • 1. In Artikel 2 Nummer 2 werden in § 155a Absatz 3 Satz 1 die Wörter "hat das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern zu entscheiden" durch die Wörter "soll das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden" ersetzt.
  • 2. In Artikel 4 Nummer 2 wird jeweils die Angabe " § 28" durch die Angabe " § ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung]" ersetzt.

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