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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 077/20 (PDF) vom 21.02.20



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 13. Februar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/17154 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien - Drucksachen 19/15618, 19/16341 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 13.03.20
Erster Durchgang: Drucksache. 577/19 (PDF)

1. In Artikel 1 Nummer 2 wird § 1766a wie folgt geändert:

  • a) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

    "Sie liegt in der Regel nicht vor, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist."

  • b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

    (3) Ist der Annehmende mit einem Dritten verheiratet, so kann er das Kind seines Partners nur allein annehmen. Die Einwilligung des Dritten in die Annahme ist erforderlich. § 1749 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 gilt entsprechend."

2. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 187 Absatz 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2633) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

(4) Hat der Anzunehmende in Verfahren nach § 186 seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gilt § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes entsprechend." "


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