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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 81/3/06 vom 11.10.06



Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Abschnitt 1 Nr. 7.6 Abs. 2

In Abschnitt 1 sind in Nr. 7.6 Abs. 2 die Wörter "andere Bereiche zu vermitteln (z.B. Bewachungsgewerbe)" durch die Wörter "das Bewachungsgewerbe oder für gefährdete Personen zu vermitteln" zu ersetzen.

Begründung:

Auch im Hinblick auf den Umgang mit Waffen durch gefährdete Personen außerhalb des Bewachungsgewerbes kann die Sportschützen-Sachkunde nicht als ausreichend angesehen werden.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Alternativer Antrag zur Empfehlung Nr. 15 der Ausschüsse gemäß BR.-Drucks. 81/1/06 entsprechend Bund-Länder-Kompromiss nach StSInn-Tagung am 13. Juni 2006.


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