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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 81/7/06 vom 11.10.06



Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge für den Fall der Annahme von Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Abschnitt 1 Nr. 27.4.2.3 Satz 1

In Abschnitt 1 Nr. 27.4.2.3 ist in Satz 1 das Wort "ereignisbezogen" durch das Wort "personenbezogen" und das Wort "vereinsbezogen" durch das Wort "veranstaltungsbezogen" zu ersetzen.

Begründung:

Zwingende Anpassung der auf Nummer 3.4 verweisenden Nummer 27.4.2.3 (siehe Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen).

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Bei Annahme von Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen ist Nummer 27.4.2.3 entsprechend anzupassen.


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