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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu90/18 vom 20.04.18



Berichtigung
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 20. April 2018 Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben des Chef des Bundeskanzleramtes an den Präsidenten des Bundesrates vom 16. März 2018 wurde die im Betreff genannte Verordnung mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 090/18 (PDF) ).

Artikel 1 Absatz 2 dieser Verordnung lautet derzeit " § 75 wird wie folgt geändert:

  • a) In Nummer 9 werden nach der Angabe " § 46 Absatz 2" ein Komma und die Wörter " § 48a Absatz 2 Satz 1" eingefügt.
  • b) Die Nummern 14 und 15 werden aufgehoben.

Die Nummern 14 und 15 sind die letzten beiden Nummern des § 75 der Verordnung. Die Nummer 13 endet mit einem "oder". Durch den beigefügten Änderungsbefehl soll das "oder" gestrichen werden und an dessen Stelle ein Punkt gesetzt werden. Der Buchstabe b (alte Fassung) wird zu Buchstabe c.

Anlage

Die Bundesratsdrucksache 090/18 (PDF) zur Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16.03.2018 ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:

  • 1. Buchstabe b ist wie folgt zu fassen:

    "b) In Nummer 13 wird das Wort "oder" am Ende durch einen Punkt ersetzt."

  • 2. Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.

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