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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 108/17 (PDF) vom 02.02.17



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen

Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 31. Januar 2017

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen

  • 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Mieterstrommodelle zum Erfolg der Energiewende erheblich beitragen können. Zum einen steigern Mieterstrommodelle die Akzeptanz der Energiewende, da Mieterinnen und Mieter sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen und finanziell teilhaben können. Zum anderen können Mieterstrommodelle das Angebotsportfolio von vielen Unternehmen erweitern und so dringend benötigte Geschäftsmodelle entstehen.
  • 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 verankerten Ermächtigungsgrundlage für eine PV-Mieterstromverordnung zeitnah Gebrauch zu machen. Um PV-Mieterstrommodellen eine wirtschaftliche Perspektive zu geben, muss der Direktverbrauch dem Eigenverbrauch gleichgestellt werden und damit der Strom aus der PV-Anlage teilweise von der EEG-Umlage befreit werden.
  • 3. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die Verordnung eine Vielzahl von Betreibermodellen (z.B. durch Vermieter, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Genossenschaften, Stadtwerke/ Energieversorgungsunternehmen) zulassen und ggf. benachbarte Wohngebäude einbezogen werden können. Damit die Mieterinnen und Mieter an den Mieterstrommodellen auch finanziell teilhaben können, müssen Mieterstrommodelle für die Endkunden ein wirtschaftlich attraktives Angebot darstellen. Mieterinnen und Mieter sollen ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen können.
  • 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Beseitigung von Hemmnissen im Gewerbe- und Körperschaftssteuerrecht zu prüfen.

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