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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 112/09 (PDF) vom 30.01.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 203. Sitzung am 30. Januar 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/11782 - den von der Bundesregierung eingebrachten

  • Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 016/11609 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) In Nummer 1 wird § 12b wie folgt geändert:
    • aa) In Absatz 4 werden die Wörter "auf Grund der nach Absatz 3 gewonnenen Erkenntnisse" gestrichen.
    • bb) In Absatz 6 werden nach den Wörtern "für die" die Wörter "Zwecke der" eingefügt.
  • b) In Nummer 3 wird nach § 57b Absatz 1 Satz 2 folgender Satz eingefügt:

    "Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund."


Fristablauf: 20.02.09
Erster Durchgang: Drucksache. 880/08 (PDF)


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