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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu112/19 vom 02.04.19



Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, auch zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

  • d) Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes - auch in Verbindung mit § 6a Absatz 2 Nummer 1 des Europawahlgesetzes - für die neunte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (vergleiche BGBl. I 2018 Seite 1646) für nicht anwendbar zu erklären.

Antragsteller: Frau D. A., MdB sowie 215 weitere Mitglieder des Deutschen Bundestages

- 2 BvQ 22/19 -


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