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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 116/20(B) vom 05.06.20



Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz) - COM (2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20

Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz. Im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal stellt die Vorlage einen entscheidenden Schritt hin zu Klimaneutralität, zur Verbindlichkeit der EU-Klimapolitik und zur Rolle Europas als globales Vorbild in der Klimaschutzpolitik dar.
  • 2. Der Bundesrat erinnert daran, dass die EU-Mitgliedstaaten sich im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens zu Klimaneutralität verpflichtet haben.

    Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat haben das langfristige Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, gebilligt. Der Bundesrat begrüßt, dass das Ziel der Klimaneutralität der Union bis 2050 und die Anpassung an den Klimawandel nun erstmals im europäischen Recht verankert und gleichzeitig ein Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris geleistet werden soll.

  • 3. Der Bundesrat bekräftigt die Ergebnisse von Paris und die Verpflichtung, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Er unterstützt insofern die Anstrengungen der Kommission, die europäische Klimapolitik an einem ambitionierten Zielhorizont auszurichten und bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

    Der Bundesrat begrüßt daher, dass der Verordnungsvorschlag verbindliche Ziele festlegt und nicht nur CO₂-Emissionen, sondern sämtliche Treibhausgase und deren Senken betrachtet.

  • 4. Der Bundesrat unterstützt die Zielstellung der Kommission, Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmers, Investoren sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit zu vermitteln und ihr Vertrauen zu stärken, dass die Union sich für sie ebenso engagiert wie für Transparenz und Rechenschaftspflicht.

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