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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 119/1/09 vom 19.02.09



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Punkt 1b der 855. Sitzung des Bundesrates am 20. Februar 2009

A.

  • 1. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:
    • a) Als Basis für die Kompensation der Länder soll das tatsächliche Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer im Jahr 2008 (8,84 Mrd. Euro) dienen. Vernachlässigt wird dabei, dass das Aufkommen im Jahr 2008 aufgrund des Konjunkturpakets I (Steuerbefreiung für Neuzulassungen) um mindestens 55 Mio. Euro niedriger ausgefallen ist als längerfristig - d.h. ohne diese befristete Maßnahme - zu erwarten. Der Referenzwert für eine angemessene dauerhafte Kompensation muss deshalb um 55 Mio. Euro höher liegen als das tatsächliche Aufkommen im Jahr 2008.
    • b) Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund gänzlich unberührt.

B.

  • 2. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106b, Artikel 107 und Artikel 108 Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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