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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 130/2/12 vom 11.05.12



Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

Punkt 22 der 896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Aus Sicht des Bundesrates bedarf der Fiskalvertrag zwingend einer Ergänzung um verbindlich verabredete europäische Maßnahmen zur Förderung von sozialökologischem Wachstum und Beschäftigung in den betroffenen Mitgliedstaaten. Teil der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie müssen nachhaltige Infrastrukturinvestitionen sein, die durch Anleihen der Europäischen Investitionsbank und anderer öffentlicher Banken finanziert werden können. Darüber hinaus bedürfen die betroffenen Mitgliedstaaten der Unterstützung bei der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Programmen, um gerade für die von der Staatsschuldenkrise besonders betroffenen jüngeren Generationen Beschäftigung zu schaffen. Ohne ein umfassendes, an der Nachhaltigkeit orientiertes Investitions- und Wirtschaftsaufbauprogramm für Europa lässt sich die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht bewerkstelligen und die Finanzkrise nicht überwinden. Das Ziel muss darin bestehen, eine drohende Rezessionsspirale durch gezielte, nachhaltig wirksame Wachstums- und Arbeitsmarktimpulse zu durchbrechen.
  • 2. Der Bundesrat betont, dass die Beteiligung des Finanzsektors als Verursacher der Finanzkrise an den Kosten zur Bewältigung der Krise weiterhin ungelöst ist. Ein stärkerer finanzieller Beitrag des Finanzsektors ist deshalb dringend erforderlich. Unumkehrbare Schritte zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer sind nach Auffassung des Bundesrates eine zentrale Voraussetzung, um die Ziele des Fiskalvertrags zu verwirklichen.
  • 3. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Fiskalpakt in die Europäischen Verträge zu integrieren. Er sieht die Zukunft der EU nicht in zwischenstaatlichen Verträgen, sondern im gemeinsamen Handeln nach der Gemeinschaftsmethode unter Einbeziehung von Europäischem Parlament und Kommission. Dies gilt auch für zukünftige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung. Der Bundesrat fordert hierfür als ersten Schritt, künftig die regelmäßige Teilnahme des Präsidenten des Europäischen Parlaments an den Europäischen Räten und den Euro-Gipfeln zu ermöglichen.

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