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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 131/16 (PDF) vom 10.03.16



Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft

Freistaat Sachsen
Dresden, 10. März 2016
Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europa- angelegenheiten

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft zuzuleiten.

Ich bitte Sie, diese Entschließung gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Jaeckel

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft

  • 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Landwirtschaft in Deutschland gegenwärtig in einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Die Gewinne der Betriebe sind im Wirtschaftsjahr 2014/2015 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich zurückgegangen. Zu dieser Entwicklung haben besonders die hohen Verluste im Bereich der Milch- und Schweinefleischerzeugung beigetragen. Ursache dafür waren die stark rückläufigen Erzeugerpreise. Die wirtschaftliche Lage der Milchvieh oder Schweine haltenden Betriebe ist besonders kritisch. Im laufenden Wirtschaftsjahr ist mit keiner wesentlichen Besserung zu rechnen.
  • 2. Das Vergleichseinkommen der Landwirtschaft liegt nach wie vor deutlich unter dem anderer Wirtschaftsbereiche. Die aktuelle Situation ist für viele landwirtschaftliche Betriebe existenzbedrohend.
  • 3. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Ernährungsgütern und die Notwendigkeit der Teilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft.
  • 4. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Landwirtschaftsgesetz und die Verpflichtung des Gesetzgebers, "... die Landwirtschaft mit Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik - insbesondere der Handels, Steuer, Kredit- und Preispolitik - in den Stand zu setzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivität zu steigern."
  • 5. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, alle möglichen Optionen, die zur Entspannung der wirtschaftlichen Situation der Landwirte beitragen, zeitnah zu prüfen.
  • 6. Insbesondere hält der Bundesrat folgende Ansatzpunkte für bedenkenswert:
    • - Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements durch eine steuerlich begünstigte Risikoausgleichsrücklage oder einen allgemeingültigen mehrjährigen Glättungszeitraum,
    • - Einführung eines Liquiditätshilfe- und Bürgschaftsprogrammes des Bundes für landwirtschaftliche Betriebe, das zinsgünstige oder zinsfreie Kredite mit mittlerer bis langer Laufzeit und die Möglichkeit der Aussetzung der Tilgung sowie gegebenenfalls mit Besicherung durch staatliche Bürgschaften vorsehen soll,
    • - Aufnahme zusätzlicher Versicherungsrisiken wie zum Beispiel Dürre und Hochwasser als Bestandteile einer steuerermäßigten Mehrgefahrenversicherung,
    • - forcierte Überprüfung der geltenden Thesaurierungsregelungen für mittelständische Unternehmen oder anderer Maßnahmen auf ihre Eignung, die Liquidität auch von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Unternehmen zu verbessern.

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