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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 144/1/10 vom 24.03.10



Antrag der Länder Berlin, Rheinland-Pfalz
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010)

Punkt 41 der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

  • 1. Der Bundesrat erachtet es als dringend erforderlich, dass die im Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) im Kapitel 11 12 (Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen) bei Titel 636 13 (Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) und bei Titel 685 11 (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit) durch Anbringung entsprechender Haushaltsvermerke verfügte Sperrung von Finanzmitteln für die Jobcenter und Optionskommunen in Höhe von insgesamt 900 Mio. € sofort aufgehoben wird. Diese Mittel müssen unverzüglich wieder für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen.
  • 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
    • a) bei der Verteilung der Haushaltsmittel für Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss) umgehend zu dem bis 2009 geltenden Verteilungsverfahren zurückzukehren und damit sicherzustellen, dass den Trägern der Grundsicherung die erforderlichen finanziellen Mittel für Neubewilligungen zur Verfügung stehen, und
    • b) im Haushalt 2011 für Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss) die Einrichtung eines eigenen Haushaltstitels vorzusehen.

    Begründung

    Die Sperrung der bezeichneten Finanzmittel und die Umstellung des Verfahrens zur Verteilung der Haushaltsmittel für den Beschäftigungszuschuss haben zur Folge, dass die Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitslosen schon jetzt reduziert worden sind und weiter reduziert werden. Daher müssen beide Maßnahmen umgehend rückgängig gemacht werden.

    Im Einzelnen:

    Zu 1.:

    Kern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist es, für die Leistungsempfänger Leistungen aus einer Hand zu ermöglichen und deren Recht auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern.

    Durch die Sperrung kommt es bereits jetzt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wiedereingliederungschancen und damit zu einer Verschärfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Bildungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse, Programme für Jugendliche und die Vermittlung über 50-jähriger wurden bereits reduziert oder werden grundsätzlich in Frage gestellt.

    Sollten die Mittel nicht wieder freigegeben werden, wäre überdies ein drastischer Rückgang von Personen, die arbeitsmarktpolitisch gefördert werden und damit eine massive Verschlechterung der aktiven

    Arbeitsmarktmaßnahmen der Jobcenter zu befürchten.

    Zu 2.:

    Durch die geänderte Zuteilungspraxis bei den Mitteln für den Beschäftigungszuschuss werden insbesondere jene, die es am Arbeitsmarkt am schwersten haben, getroffen. Ihnen wird die Perspektive auf eine öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung genommen. Gerade Jobcenter in Regionen, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind und in denen im Jahr 2009 intensiv und erfolgreich mit dem Beschäftigungszuschuss gearbeitet wurde, werden in diesem Jahr erhebliche Schwierigkeiten haben, Arbeitsuchenden zu einer Beschäftigung zu verhelfen, wenn die Rückkehr zu dem im Jahr 2009 geltenden Verteilungsverfahren unterbleibt.

    Das in 2010 veränderte Zuteilungsverfahren führt auch dazu, dass unterfinanzierte Regionen ihre Vorjahresverpflichtungen nur zu Lasten anderer aktiver Arbeitsmarktinstrumente erfüllen können. Dies bedeutet auch eine weitere Verschärfung bei den Bemühungen der Jobcenter, Arbeitsuchende aktiv zu fördern und einzugliedern.


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