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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu144/20 vom 23.03.20



Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 095/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft - COM (2020) 111 final; Ratsdok. 6797/20

Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 18.05.20

Die Vorlage wurde am 20. März 2020 ebenfalls von der Bundesregierung gemäß § 2 EUZBLG übermittelt.

Vom erneuten Umdruck wird abgesehen.

Europäische Kommission Generalsekretariat
Brüssel, den 23.3.2020
SG-Greffe(2020) D/ 2985

Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
D - 10117 Berlin

Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Betreff: COM (2020) 111 final,
13.3.2020

Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.

Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.

Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

Für die Generalsekretärin
Jordi AYET Puigarnau
Direktor

  • 1 Die Zeiträume vom 1. bis zum 31. August und vom 20. Dezember bis zum 10. Januar des Folgejahres werden bei der Berechnung der Achtwochenfrist nicht berücksichtigt.
  • Europäische Kommission, B-1049 Brüssel
  • Telefon: (32-2) 299 11 11.

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