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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 147/12 (PDF) vom 21.03.12



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Atomgesetzes - Ausstieg aus der Kernenergie konsequent vollziehen, Brennstoffanreicherung beenden

Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 20. März 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Atomgesetzes - Ausstieg aus der Kernenergie konsequent vollziehen, Brennstoffanreicherung beenden zuzuleiten.

Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 30. März 2012 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Atomgesetzes - Ausstieg aus der Kernenergie konsequent vollziehen, Brennstoffanreicherung beenden

Der Bundesrat möge beschließen:

  • 1.) Der Bundesrat begrüßt, dass der Bundestag aufgrund der Erkenntnisse aus der Nuklearkatastrophe in Japan die mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes in Kraft getretene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke rückgängig gemacht hat und die Nutzung der Kernenergie in Deutschland stufenweise mit gesetzlich jedem einzelnen Atomkraftwerk zugeordnetem festen Abschaltdatum bis spätestens Ende 2022 beendet hat.
  • 2.) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen Zwischen- und Endlagern) zu schaffen. Dies gilt in Nordrhein-Westfalen insbesondere für die Urananreicherungsanlage Gronau.

Begründung:

Die Anlage in Gronau betreibt schon jetzt zu mehr als 90 % die Kernbrennstofferzeugung für ausländische Abnehmer. Nach Vollendung des Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie in Deutschland werden die erheblichen Kapazitäten in Gronau nur noch für die Atomkraftnutzung im Ausland arbeiten.

Die Unterstützung der Atomenergienutzung im Ausland bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Atomenergienutzung im Inland aus dem Bewusstsein der Unverantwortbarkeit der Atomenergie ist politisch und moralisch widersprüchlich und nicht hinnehmbar. Ergänzend ist auf mit der Aufrechterhaltung des Brennstoffkreislaufs verbundene Gefahren, zum Beispiel durch Transporte, hinzuweisen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig einen weiteren Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes vorzulegen, in dem diese Forderung berücksichtigt wird.


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