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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 155/1/11 vom 04.04.11



Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2011) 121 endg.

882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

A

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:

  • 1. Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung eine Vertreterin des Landes Hessen, Ministerium der Finanzen (Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher).

Die Beauftragte kann auf Arbeitsebene vertreten werden durch einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium der Finanzen (MR Matthias Schenk).

Begründung:

Die Länder waren in die Festlegung der Verhandlungsposition für den Gipfel am 11. März 2011 nicht eingebunden. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Länder sind damit nicht gewahrt. Angesichts der beträchtlichen Auswirkungen, die ein gemeinsames europäisches Unternehmenssteuerrecht mit sich bringen würde, hält der Bundesrat es für unerlässlich, dass die Länder frühzeitig in die Diskussionen einbezogen werden, um die aus ihrer Sicht notwendigen Eckpunkte für die Festlegung einer deutschen Verhandlungsposition verdeutlichen zu können.

Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die Länder in Zukunft entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) frühzeitig und umfassend über das Vorhaben informiert und den Ländern vor der Festlegung der Verhandlungsposition rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.

B

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Finanzausschuss im Übrigen haben ihre Beratungen zu der Vorlage noch nicht abgeschlossen.*

  • *. Das Land Hessen hat bei der Präsidentin des Bundesrates beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung der 882. Sitzung am 15. April 2011 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

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