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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 155/1/15 vom 27.04.15



Empfehlungen der Ausschüsse
Zweites Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes
(Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz - 2. VerkehrStÄndG)

933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015

A

  • 1. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, falls der Bundesrat zu dem Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen den Vermittlungsausschuss anruft, auch zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz zu überarbeiten, falls dies im Zuge einer möglichen Anpassung des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen im Vermittlungsausschuss erforderlich wird.

Begründung:

Das vorliegende Gesetz steht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem vorliegenden Gesetz erfolgt, um eine Überarbeitung des Gesetzes zu ermöglichen, falls diese im Zuge der Anpassung des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen im Vermittlungsausschuss erforderlich wird.

B

  • 2. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

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