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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 158/15 (PDF) vom 17.04.15



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am 26. März 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/4453 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/4202 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.05.15
Erster Durchgang: Drucksache. 646/14 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

  • a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "der Hersteller oder der Sicherheitsbehörde" durch die Wörter "der Hersteller, der Sicherheitsbehörde oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder" ersetzt.
  • b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern "eines Auftrages der Sicherheitsbehörde" die Wörter "oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder" eingefügt.

2. In Nummer 3 Buchstabe a Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter "benannten beauftragten Stellen" durch die Wörter "bestimmten Stellen" ersetzt.

3. Nummer 5 Absatz 10 wird wie folgt geändert:

  • a) In Satz 1 werden die Wörter "zum 31. Dezember eines jeden Jahres" durch die Wörter "zum 30. Juni eines jeden Jahres" ersetzt.
  • b) In Satz 3 werden die Wörter "zum 31. Dezember 2015" durch die Wörter "bis spätestens 30. Juni 2017" ersetzt.

4. In Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 1e werden die Wörter "benannten beauftragten Stellen" durch die Wörter "bestimmten Stellen" ersetzt.


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