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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 167/11 (PDF) vom 25.03.11



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung der Zahlung von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung des Lastenausgleichs und zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes
(ZEALG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/5086 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Zahlung von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung des Lastenausgleichs und zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (ZEALG) - Drucksache 17/4807 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 852/10 (PDF)

1. Artikel 1 Nummer 3 wird § 8 und wird wie folgt geändert:

  • a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort "oder" die Wörter "von der in Satz 1 genannten Behörde" eingefügt.
  • b) In Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter "dem 1. Januar 2004" durch die Wörter "dem Kalendermonat der Bekanntgabe des Bescheides nach Absatz 1" ersetzt.

2. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

§ 1 Absatz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes vom 4. August 1965 (BGBl. I S. 727) wird wie folgt gefasst:

(1) Beim Landesausgleichsamt Berlin werden die folgenden nach § 28 Absatz 1 des Gesetzes zu bildenden Auskunftstellen eingerichtet:

  • 1. die Auskunftstelle Ost-Berlin für das Gebiet des Sowjetsektors von Berlin,
  • 2. die Auskunftstelle Brandenburg für das Gebiet des Landes Brandenburg." "

3. Artikel 7 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

  • (1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
  • (2) Die Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes vom 4. August 1965 (BGBl. I S. 727) tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft."

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