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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 171/13(B) HTML PDF vom 03.05.13



Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - COM (2013) 102 final

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Anpassung der genannten Richtlinien an die Nomenklatur der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG.
  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Gefahrenklasse 4.1 (Kategorien Akut 1, Chronisch 1 und 2) in die Kennzeichnungsvorschriften des Vorschlags aufgenommen wird.

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