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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 195/11 (PDF) vom 08.04.11



Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Kommissionsgremien

  • Arbeitsgruppe zur Verordnung (EG) Nr. 882/2004 im Bereich der Lebensmittelüberwachung allgemein,
  • Arbeitsgruppe zur Verordnung (EG) Nr. 669/2009 im Bereich der Lebensmittelüberwachung,
  • Arbeitsgruppe "Bessere Schulung für sichere Lebensmittel - BTSF (Better Training for Safer Food)",
  • Arbeitsgruppe "Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel - RASFF",
  • Arbeitsgruppe "Mehrjähriger nationaler Kontrollplan - MNKP" und die
  • Arbeitsgruppe "Audits"

ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.


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