umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 201/12 (PDF) vom 20.04.12



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/9201 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression - Drucksache 17/8683 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 11.05.12
Erster Durchgang: Drucksache. 847/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) Nach Nummer 1 werden die folgenden Nummern 1a und 1b eingefügt:

    "1a. § 39b Absatz 2 Satz 7 wird wie folgt geändert:

  • a) Im zweiten Halbsatz wird die Angabe "9429" durch die Angabe "9578", die Angabe "26 441" durch die Angabe "26 863" und die Angabe "200 584" durch die Angabe "200 000" ersetzt.
  • b) Im zweiten Halbsatz wird die Angabe "9 578" durch die Angabe "9 841" und die Angabe "26 863" durch die Angabe "27 604" ersetzt.

1b. § 46 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

  • a) In Nummer 3 wird die Angabe "10 200" durch die Angabe "10 500" und die Angabe "19 400" durch die Angabe "19 700" ersetzt.
  • b) In Nummer 3 wird die Angabe "10 500" durch die Angabe "10 700" und die Angabe "19 700" durch die Angabe "20 200" ersetzt.
  • c) In Nummer 4 wird die Angabe "10 200" durch die Angabe "10 500" und die Angabe "19 400" durch die Angabe "19 700" ersetzt.
  • d) In Nummer 4 wird die Angabe "10 500" durch die Angabe "10 700" und die Angabe "19 700" durch die Angabe "20 200" ersetzt."
  • b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

    "2. § 52 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 41 wird wie folgt geändert:
    • aa) In dem einleitenden Satzteil werden die Wörter "ab dem Veranlagungszeitraum 2010" durch die Wörter "für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2012" ersetzt.
    • bb) Folgender Satz 2 wird angefügt:

      "Für den Veranlagungszeitraum 2013 ist § 32a Absatz 1 in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom ... (BGBl. I S.... [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) anzuwenden."

    • cc) Folgender Satz 3 wird angefügt:

      " § 32a Absatz 1 in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 anzuwenden."

  • b) Nach Absatz 51b wird folgender Absatz 51c eingefügt:

    (51c) Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2012 und vor dem 1. Januar 2014 enden, ist § 39b Absatz 2 Satz 7 in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1a Buchstabe a des Gesetzes vom ... (BGBl. I S.... [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) anzuwenden."

  • c) Nach Absatz 51c wird folgender Absatz 51d eingefügt:

    (51d) § 39b Absatz 2 Satz 7 in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1a Buchstabe b des Gesetzes vom ... (BGBl. I S.... [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 enden."

  • d) Absatz 55j wird wie folgt gefasst:

    (55j) Für den Veranlagungszeitraum 2013 ist § 46 Absatz 2 Nummer 3 und 4 in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1b Buchstabe a und c des Gesetzes vom ... (BGBl. I S.... [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) anzuwenden."

  • e) Nach Absatz 55j wird folgender Absatz 55k eingefügt:
  • (55k) § 46 Absatz 2 Nummer 3 und 4 in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1b Buchstabe b und d des Gesetzes vom ... (BGBl. I S.... [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 anzuwenden." "

2. Artikel 3 Absatz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

  • (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 1a Buchstabe a, Nummer 1b Buchstabe a und c und Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und d tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
  • (3) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a Buchstabe b, Nummer 1b Buchstabe b und d und Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Buchstabe c und e tritt am 1. Januar 2014 in Kraft."

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.