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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 201/1/10 vom 26.04.10



Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Königreich Marokko, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, Neuseeland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Republik Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -

869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010

A.

  • 1. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderung zu fassen:

    Nach Ziffer 3 ist die folgende Ziffer einzufügen:

    • 4. Der Bundesrat erinnert zugleich an seine Entschließung vom 10. Oktober 2008 (BR-Drucksache 598/08(B) HTML PDF ), wonach unabhängig von den Bemühungen zum Abschluss multinationaler Abkommen auch fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden sollten, um auf diese Weise Mindeststandards zum Schutz des geistigen Eigentums zu verankern und Lücken von TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) bei der Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu schließen.

B.

  • 2. Der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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