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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 205/1/09 vom 05.05.09



Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen KOM (2008) 805 endg.; Ratsdok. 16774/08

858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat hat hinsichtlich des ersten Maßnahmevorschlags unter der Bedingung, dass er als Mindestanforderung ausgestaltet bleibt, keine Bedenken.
  • 2. Er weist jedoch darauf hin, dass sich bei der Umsetzung des Richtlinienvorschlags in der derzeitigen Fassung erheblicher bürokratischer Zusatzaufwand für die Exportwirtschaft ergeben kann.

    Wenn ein Unternehmen in Deutschland bei Verletzung der Meldepflichten für die Umsatzsteuer im Land des Erwerbers nach dem derzeitigen Richtlinienvorschlag haften müsste, bekäme er aus dem Mitgliedstaat einen Haftungsbescheid für die ausländische Umsatzsteuer nach dem jeweiligen steuerlichen Verfahrensrecht des Mitgliedstaats.

  • 3. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel, dass die im Kommissionsvorschlag enthaltene Regelung für eine grenzüberschreitende Gesamtschuld rechtlich zulässig, verfahrensmäßig durchführbar und ordnungspolitisch vertretbar ist. Die Bedenken beziehen sich insbesondere darauf, dass der Vorschlag vor dem Hintergrund der fehlenden Harmonisierung im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts Rechtssicherheits- und Rechtsschutzaspekte nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt, kaum verwaltungsökonomisch durchführbar erscheint und insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft zusätzliche Lasten bedeuten könnte.

    Er bittet die Bundesregierung deshalb, bei den weiteren Beratungen der Umsetzung des zweiten Maßnahmevorschlags wegen erheblicher tatbestandlicher, verfahrensrechtlicher und organisatorischer Bedenken entgegenzuwirken. (bei Annahme entfällt Ziffer 4)

  • 4. Aufgrund fehlender Harmonisierung im Verfahrensrecht ist der sich hieraus ergebende zusätzliche bürokratische Aufwand für die Unternehmen unverhältnismäßig und nicht praktikabel. Mit dem Ziel der Reduzierung des bürokratischen Aufwands sollte eine Überarbeitung des Richtlinienvorschlags erfolgen.

    Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen für eine Überarbeitung des Richtlinienvorschlags mit dem Ziel einzusetzen, die Verfahrensregelungen für die Unternehmen transparenter und einfacher zu gestalten.


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