umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 207/10 (PDF) vom 14.04.10



Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) zur Ermittlung des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Zwecke des Haushaltsplans und der Eigenmittel der Europäischen Union (KOM (2009) 0238 - C7-0049/2009 - 2009/0068(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren - Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

  • - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM (2009) 0238),
  • - unter Hinweis auf Artikel 2 Absatz 7 Unterabsatz 2 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften1 sowie Artikel 2 Absatz 7 Unterabsatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften2,
  • - gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
  • - in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0022/2010),
    • 1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
    • 2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;
    • 3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
    • 4. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
    • 5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Abänderung 1

Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 2

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Artikel 2

Die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr gemäß Artikel 1 gelangt für die Zwecke des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 zur Anwendung.

entfällt

Abänderung 2

Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 3

Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr gemäß Artikel 1 gelangt für die Zwecke des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom ab 1. Januar 2007 zur Anwendung. Die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr gemäß Artikel 1 gelangt für die Zwecke des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom ab 1. Januar 2010 zur Anwendung.

  • 1 ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
  • 2 ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.