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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 209/1/08 vom 10.04.08



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

843. Sitzung des Bundesrates am 25. April 2008

A

  • 1. Der Ausschuss für Frauen und Jugend

    empfiehlt dem Bundesrat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

  • 2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend

    empfiehlt dem Bundesrat ferner, nachstehende Entschließung zu fassen:

    Die Bundesregierung wird aufgefordert, Migrantenselbsthilfeorganisationen gezielt anzusprechen und zu entsprechenden Maßnahmen zu ermuntern, an der Durchführung der Jugendfreiwilligendienste sowohl als Einsatzstelle aber auch als Träger mitzuwirken. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass keine Sonderstrukturen für junge Menschen mit Migrationshintergrund aufgebaut werden. Insbesondere ist bei der Durchführung der Jugendfreiwilligendienste darauf zu achten, dass sowohl die Träger der Jugendfreiwilligendienste als auch die jeweiligen Einsatzstellen die Integration der jungen Menschen in die deutsche Gesellschaft anstreben und dabei der Dienst unter Beachtung der Grundwerte des Grundgesetzes gemeinwohlorientiert ausgerichtet ist.

    Besonders begrüßenswert sind Partnerschaften von Migrantenselbsthilfeorganisationen mit den bereits bestehenden, zugelassenen Trägern der Jugendfreiwilligendienste, um voneinander zu profitieren und mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund als Freiwillige zu gewinnen.


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