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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu209/1/18 vom 02.07.18



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018

In Drucksache 209/1/18 ist Ziffer 8 durch folgende Ziffern 8 bis 11 zu ersetzen:

Zum Gesetzentwurf insgesamt

  • 8. Der Bundesrat begrüßt die Errichtung eines Bewacherregisters. Dieses wird erheblich dazu beitragen, den Vollzug effizienter zu gestalten und Verwaltungsverfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • 9. Angesichts der noch erforderlichen Arbeiten am Bewacherregister sowie des erheblichen Arbeits- und Zeitaufwands bei der Einbringung und Überprüfung der Daten aller 10.000 Gewerbetreibenden und 200.000 Wachpersonen wird das Bewacherregister am 1. Januar 2019 nicht vollständig einsatzfähig sein.
  • 10. Daher sollten Verfahrensvereinfachungen für Gewerbetreibende und Verwaltung sowie entsprechend der technischen Umsetzung eine teilweise spätere Inbetriebnahme des Bewacherregisters geprüft werden.
  • 11. Zu dem besagten Stichtag werden nicht alle wünschenswerten Funktionalitäten im Bewacherregister technisch umsetzbar sein. Dies gilt für die Allgemeinzugänglichkeit des Bewacherregisters zum Zwecke der Auskunftserteilung ebenso, wie für die unmittelbare Eingabe von Gewerbedaten und das damit verbundene Hochladen von Dokumenten.

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