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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 210/1/08 vom 24.04.08



Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
(Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)

Punkt 3 der 843. Sitzung des Bundesrates am 25. April 2008

Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:

  • a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die notwendige Anpassung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an die Bedarfslage der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gelungen ist. Dazu gehören insbesondere die stufenweise Anhebung der Pflegesätze, die auch die häuslichen Versorgungsstrukturen verbessert, sowie die substanzielle Verbesserung der Leistungen für Demenzkranke.
  • b) Der Bundesrat bedauert jedoch, dass es nicht gelungen ist, die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine dauerhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu stellen.
  • c) Der Bundesrat hält deshalb einen weiteren Reformschritt für dringend erforderlich, um die Leistungsfähigkeit und Finanzierungsbasis der gesetzlichen Pflegeversicherung auch angesichts des demografischen Wandels und der damit verbundenen absehbaren deutlichen Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen dauerhaft zu sichern. In diesem Rahmen ist der Aufbau eines Kapitalstocks unverzichtbar, da ein reines Umlagesystem, das sich allein an den Arbeitskosten orientiert, auf Dauer überfordert wäre.

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