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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 218/06 (PDF) vom 20.02.06



Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0948 - vom 16. Februar 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Januar 2006 angenommen.

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (10966/2005 - KOM (2005) 0281 - C6-0303/2005 - 2005/0121(CNS)) (Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

  • - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2005) 0281)1,
  • - gestützt auf Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 133, Artikel 181 a und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
  • - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0303/2005),
  • - gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
  • - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0398/2005),
    • 1. stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;
    • 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Korea zu übermitteln.


1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


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