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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 224/15 (PDF) vom 22.05.15



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/4800 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes - Drucksache 18/4615 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.06.15
Erster Durchgang: Drucksache. 051/15 (PDF)

Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 3a wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

    (2) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben verlangen, dass die zuständigen Landesstellen ihr Daten zu den in Satz 2 genannten Zwecken übermitteln. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten besteht, soweit diese

    • 1. zur Prüfung der auf einem Etikett nach den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Absatz 1 aufgeführten Angaben oder
    • 2. zur Feststellung der Herkunft eines Rindes, des Rindfleisches oder eines Rindfleischerzeugnisses sowie von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern erforderlich sind."
  • b) In Absatz 3 wird das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt."

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