umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 235/08(B) HTML PDF vom 23.05.08



Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a ( § 1 Abs. 1 FertigPackV)

In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a sind in § 1 Abs. 1 die Wörter "im Anhang dieser Richtlinie" durch die Wörter "in Anlage 1" zu ersetzen.

Begründung

Korrektur eines redaktionellen Fehlers.

2. Zu Artikel 1 Nr. 14 (Anlage 7 Nr. 1.1.2 Satz 2 FertigPackV)

In Artikel 1 Nr. 14 sind in Anlage 7 Nr. 1.1.2 Satz 2 die Wörter "bisherigen Fassung" durch die Wörter "bis vor dem 11. April 2009 geltenden Fassung" zu ersetzen.

Begründung

Durch die geänderte Formulierung in Anlage 7 Nr. 1.1.2 Satz 2 wird präzisiert, welche Fassung für die genannten Waagen fortgilt.

3. Zu Anlage 1 Nr. 2 (Zeile 6 Spalte 2 der Tabelle und Fußnote 4 FertigPackV)

Anlage 1 Nr. 2 ist wie folgt zu ändern:

  • a) In Zeile 6 Spalte 2 der Tabelle ist die Begriffsbestimmung für Spirituosen wie folgt zu fassen:

    "Spirituosen im Sinne von Artikel 2 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 [4] (KN-Code 2208)."

  • b) Die Fußnote 4 ist wie folgt zu fassen:

    [4] ABl. L 39 vom 13. Februar 2008, S. 16.

Begründung

Das Verordnungszitat in der Begriffsbestimmung für Spirituosen, zu dem auch die Fußnote 4 gehört, sollte der besseren Lesbarkeit wegen aktualisiert werden und der Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 durch die zwischenzeitlich erlassene Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 mit Wirkung vom 20. Mai 2008 bereits jetzt Rechnung tragen.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.