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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 235/1/13 vom 22.04.13



Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Einführung eines Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit - COM (2013) 165 final

909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat sieht in einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion eine wesentliche Grundlage für eine fiskalpolitische Stabilitätsunion.

    Er verweist in diesem Sinne auch auf seine Stellungnahme vom 17. Januar 2012 (BR-Drucksache 864/11(B) ).

    Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit den nun vorliegenden Mitteilungen die Diskussion zur konkreten Ausgestaltung einer echten und vertieften Wirtschafts- und Währungsunion auf eine breite Basis stellen möchte.

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Beantwortung der Fragen im Rahmen des Konsultationsverfahrens

    • - sicherzustellen, dass das Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn Strukturmaßnahmen durchgeführt werden, die nachweislich der Stabilität des Euro dienen, und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen sind, - sicherzustellen, dass dem Fakt Rechnung getragen wird, dass die rechtzeitige Bewältigung notwendiger Strukturreformen Aufgabe des jeweiligen Mitgliedstaates ist (Vermeidung des "Moral Hazards"),
    • - sicherzustellen, dass Entscheidungsrechte über die Mittelvergabe der Unterstützungsleistungen bei den nationalen Parlamenten der einzahlenden Mitgliedsländer verbleiben,
    • - das Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Verhältnis zu allen anderen Hilfs- und Koordinierungsinstrumenten zu wägen, - auf eine notwendige Abgrenzung zu bereits über EU-Strukturfonds geförderten Reformen hinzuweisen,
    • - darauf zu achten, dass in diesem Sinne die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewahrt bleibt; dies betrifft insbesondere die bereits hilfegewährenden Länder sowie die Nettozahler in den EU-Haushalt,
  • 2. - dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierung des Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit weder über eine EU-eigene Kreditaufnahme noch über eine EU-eigene Steuer erfolgt und das Nobailout-Gebot nicht ausgehöhlt wird,
  • 3. - sich dafür einzusetzen, dass bei Anwendung des Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit die soziale Ausgewogenheit in den Mitgliedstaaten beachtet und eine Aushöhlung des Sozialstaats verhindert wird.
  • 4. Der Bundesrat behält sich vor, eine eingehende Bewertung nach Vorlage der konkreten Ausgestaltungsvorschläge vorzunehmen.

B

  • 5. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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