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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 242/13(B) HTML PDF vom 03.05.13



Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020 - Konsultative Mitteilung - COM (2013) 167 final

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission angestoßene Debatte über die Ausrichtung des für das Jahr 2015 angestrebten Klimaschutzübereinkommens. Ehrgeizige Zielsetzungen zur Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen sind notwendig, um die angestrebte Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf unter 2-Grad Celsius noch zu erreichen.
  • 2. Er begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Gestaltung der Weltklimapolitik nach 2020. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass verstärkte Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele erforderlich sind, wenn der menschenverursachte Klimawandel auf ein erträgliches Maß abgebremst werden und insbesondere das 2-Grad-Ziel noch erreichbar bleiben soll. Nach Auffassung des Bundesrates reicht es jedoch nicht aus, die Anstrengungen erst nach dem Jahr 2020 zu verstärken. Daher betont der Bundesrat, dass bereits die Klimaziele bis 2020 ambitionierter gestaltet werden müssen und auf EU-Ebene eine Reduktion der Treibhausgase von 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 angestrebt werden sollte. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich in diesem Sinne bei der Kommission einzusetzen
  • 3. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass das angestrebte Übereinkommen Verpflichtungen für alle Länder enthalten muss, um die erforderliche Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen zu erzielen. Ziel muss ein globales Klimaschutzabkommen sein mit langfristigen absoluten Emissionsminderungszielen für alle Industrieländer und angemessenen Beiträgen der Schwellen- und Entwicklungsländer. Das Fehlen eines internationalen Klimaschutzabkommens bedeutet die Gefahr einer einseitigen Belastung europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eines Rückschritts bei den internationalen Klimaschutzanstrengungen.
  • 4. Der Bundesrat hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle großen Wirtschaftsmächte und -sektoren auf angemessene, transparente und nachvollziehbare Weise zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Bereits mehrfach hat der Bundesrat vergleichbare Anstrengungen aller auf den Weltmärkten konkurrierender Länder angemahnt, um Wettbewerbsverzerrungen und dadurch bedingte Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
  • 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen in diesem Sinne einzusetzen.

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