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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 248/1/19 vom 14.06.19



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019

A

1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 3 - neu - (Zitiergebot)

  • a) Nach Artikel 2 ist folgender Artikel 3 einzufügen:

    "Artikel 3
    Zitiergebot

    Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 2 eingeschränkt."

  • b) Im Abschnitt "B. Besonderer Teil" der Begründung ist vor "Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)" folgender Text einzufügen:

    "Zu Artikel 3 (Zitiergebot)

    Artikel 3 trägt dem Zitiergebot des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes Rechnung." "

Folgeänderungen:

  • a) Artikel 3 wird Artikel 4.
  • b) Die Einzelbegründung zu Artikel 3 (Inkrafttreten) wird die Einzelbegründung zu Artikel 4 (Inkrafttreten).

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Artikel 3 trägt dem Zitiergebot des Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes Rechnung.

B

2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

C

3. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor, Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.


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