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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 250/05(B) HTML PDF vom 27.05.05



Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 6 ( § 9 GüKGrKabotageV)

In Artikel 1 Nr. 6 ist in § 9 die Angabe " § 6 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 4" durch die Angabe " § 6 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3a" zu ersetzen

Begründung

Anstelle der Drittstaatengenehmigung einsetzbare Berechtigungen nach § 9 GüKGrKabotageV können nur die Berechtigungen nach § 6 Satz 2 Nr. 1 bis 3a GüKG sein.


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