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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 251/1/05 vom 17.05.05



Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen

  • Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS),
  • der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und
  • der Wirtschaftsausschuss (Wi)
  • empfehlen dem Bundesrat,

der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderungen zuzustimmen:

  • 1. Zu Artikel 2 Nr. 3 (§ 11 Abs. 4 Sätze 2 und 3 GesBergV)

    In Artikel 2 Nr. 3 ist § 11 Abs. 4 wie folgt zu ändern:

    • a) In Satz 2 sind nach den Wörtern "angepasst sind und die sie bei" die Wörter "Erreichen und" einzufügen.
    • b) In Satz 3 ist das Wort "Gefährdung" durch das Wort "Exposition" zu ersetzen.

    Begründung

    Die Sätze in den bisherigen Fassungen entsprechen nicht korrekt der ins deutsche Recht umzusetzenden Richtlinie 2003/10/EG.


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