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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 253/08 (PDF) vom 16.04.08



Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung

A. Problem und Ziel

  • Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bedarf einer regelmäßigen Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten. Die Novellierung der GOT soll in zwei Stufen erfolgen wobei in der ersten Stufe zunächst lediglich die Gebühren angepasst, während in der zweiten Stufe die tierärztlichen Leistungen im Einzelnen überprüft werden sollen. Aufgrund de r Vielzahl der geregelten tierärztlichen Leistungen (ca. 800) ist dies nur mittelfristig realisierbar.
  • Die vorliegende Verordnung setzt die erste Stufe der Novellierung um und bezweckt die Anpassung der Vergütungen an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland seit Inkrafttreten der derzeit geltenden GOT (01.08.1999). Ziel ist die generelle Anhebung der einfachen Gebührensätze um 12 % und die Abschaffung des Abschlags für tierärztliche Leistungen im Beitrittsgebiet (derzeit 10 %). Gleichzeitig erfolgt die Umstellung der Gebührensätze auf die geltende Währung Euro.
  • Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160) erfolgte bereits eine Anpassung der GOT. Diese Anpassung bestand jedoch lediglich in der Absenkung des festgelegten Vergütungsabschlages für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern von 16 Prozent auf 10 Prozent. Die Gebühren wurden damit für die in den neuen Bundesländern tätigen Tierärzte von 84 Prozent auf 90 Prozent der Gebührensätze von 1999 erhöht. Diese Anpassung erfolgte, um dem Verhältnis der wirtschaftlichen Entwicklungen zwischen den alten und neuen Bundesländern Rechnung zu tragen.
  • Eine allgemeine Anpassung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, auch mit Wirkung auf die tierärztlichen Tätigkeiten in den alten Bundesländern, war damit nicht verbunden und ist bisher auch nicht erfolgt.

B. Lösung

  • Erlass der vorliegenden Verordnung.

C. Alternativen

  • Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

  • Die Gebührenanhebung gilt auch für tierärztliche Leistungen, die aufgrund einer öffentlichrechtlichen Anordnung oder an Tieren erbracht werden, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gehalten werden und für die Bund, Länder oder Gemeinden oder andere öffentlichrechtliche Kostenträger die Zahlung leisten (vgl. § 3 GOT).
  • Insofern können auch durchaus öffentliche Haushalte von der Gebührenanhebung betroffen sein. Da die Sachverhalte im Sinne des Satzes 1 jedoch nicht bekannt sind können keine Angaben über die exakte Höhe der möglichen Mehrbelastungen gemacht werden.

E. Sonstige Kosten

  • Von tierärztlichen Leistungen nach der GOT profitieren hauptsächlich Privatpersonen sowie Landwirte. Da Landwirte jedoch in vielen Fällen die Leistungen über Betreuungsverträge in Anspruch nehmen, die individuell ausgehandelte, von der GOT abweichende Vergütungen beinhalten können, dürfte von der Anhebung der Gebühren in vollem Umfang überwiegend die Gruppe der Privatpersonen betroffen sein und andere Wirtschaftsbeteiligte nur in geringem Umfang.
  • Auswirkungen auf die Einzelpreise lassen sich daher nicht ausschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind aber nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

  • Der vorliegende Verordnungsentwurf führt zu keinen Bürokratiekosten. Weder die Wirtschaft noch die Bürgerinnen und Bürger noch die Verwaltung werden durch die Erhöhung der Gebührensätze mit Informationspflichten belastet.

Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 16. April 2008
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich die von der Bundesregierung beschlossene

  • Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung


mit Begründung und Vorblatt.
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Federführend ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel

Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung

Vom ...

Es verordnen

  • - auf Grund des § 12 Abs. 1 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. S. 1193), § 12 Abs. 1 geändert durch Gesetz vom 15. April 2005 (BGBl. S. 1066) die Bundesregierung und
  • - auf Grund des § 12 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. S. 1193), § 12 Abs. 2 zuletzt geändert durch Artikel 36 Nr. 5a des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. S. 2686) das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Artikel 1
Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. S. 1691), geändert durch Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160), wird wie folgt geändert:

  • 1. § 9 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

    "Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer

    • 1. bei Tag 2,30 Euro, mindestens jedoch 8,60 Euro,
    • 2. bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden 3,40 Euro, mindestens jedoch 11,40 Euro.".
  • 2. In § 10 werden
    • a) Absatz 1 aufgehoben und
    • b) in Absatz 2 die Gliederungsbezeichnung "(2)" gestrichen.
  • 3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
    "Anlage (zu §§ 1 und 2)
    Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen

    Inhaltsübersicht

    Teil A ab lfd. Nr.
    Grundleistungen
    Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung 10
    Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung 11
    Allgemeine Untersuchung mit Beratung 20
    Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall 21
    Eilbesuche 22
    Anwesenheit bei Veranstaltungen 40
    Stationäre Unterbringung 50
    Überwachung von Intensivpatienten 60
    Teil B
    Besondere Leistungen
    Bescheinigungen und Gutachten 101
    Sonstige Untersuchungen 201
    Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der Praxis des praktischen Tierarztes 302
    Sonstige Physikalische Diagnostik und Therapie 402
    Sonstige Behandlungen und Verrichtungen 501
    Impfungen 601
    Bestandsbetreuung 701
    Teil C
    Organsysteme
    Atmungsapparat A 1
    Augen Au 1
    Bewegungsapparat B 1
    Blut Bl 1
    Geschlechtsapparat, Milchdrüse G 1
    Haut H 1
    Harnapparat Ha 1
    Herz, Kreislauf, Gefäße, Thorax He 1
    Ohr, Luftsack O 1
    Verdauungsapparat, Hernien, Bauchorgane, Schilddrüse V 1
    ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, Narkose Z 1

    Der für die Erbringung der Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung im Regelfall abgegolten. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nicht neben Wegegeld oder Reiseentschädigung nach § 9 berechnet werden. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nur berechnet werden,

    • - wenn der Tierarzt nach Durchführung der Leistung auf Wunsch des Tierhalters länger verweilt oder
    • - wenn die Lage des Falles oder fehlende Hilfestellung durch den Tierhalter bei der Fixierung zu behandelnder Tiere einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Zeitaufwand erfordern oder
    • - in den mit "Z" gekennzeichneten Fällen, in denen der Umfang der Leistung wesentlich durch den Zeitfaktor bestimmt ist, so daß ein zusätzlicher Zeitaufwand notwendig ist, der den üblichen Zeitaufwand erheblich überschreitet und der Leistungsnehmer vor der Behandlung auf den möglicherweise entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand hingewiesen wurde.

    Die Zeitgebühr beträgt je 15 Minuten 14,30 Euro.

    Laufende Nummer Euro
    Teil A
    Grundleistungen
    Die Gebühren für Grundleistungen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren bemessen sich nach dem Einfachen nachstehender Sätze; dies gilt nicht für Leistungen, die bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr) und während der Zeit des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden (samstags 13.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr) und Feiertagen erbracht werden.
    10Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung6,29
    (auch schriftlich oder fernmündlich)
    11Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung das gewöhnliche Maß übersteigend einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen und im Rahmen von Naturheilverfahren, z.B. Akupunktur, Homöopathie etc.17,18 Z
    20Allgemeine Untersuchung mit Beratung
    a) Pferd 17,18
    b) Rind 11,46
    c) Schwein
    ca) Zuchtschwein 11,46
    cb) Mastschwein 8,59
    d) Kalb 11,46
    e) Ferkel, Schaf, Ziege 6,88
    f) Hund 12,03
    g) Katze 8,02
    h) Nutzgeflügel 2,87
    i) Fische 13,74
    j) Pelztiere, sonstige Farmtiere 13,74
    k) Wildtiere, Zootiere 20,62
    l) Heimtiere 8,59
    m) Ziergeflügel 6,29
    21Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall
    mit Beratung
    a) Pferd 13,74
    b) Rind 5,72
    c) Schwein
    ca) Zuchtschwein 9,16
    cb) Mastschwein 6,88
    d) Kalb 9,16
    e) Ferkel, Schaf, Ziege 4,58
    f) Hund 9,73
    g) Katze 6,88
    h) Nutzgeflügel, Gebühr nach Nummer VIIa 2,30
    i) Fische 5,72
    j) Pelztiere, sonstige Farmtiere 10,88
    k) Wildtiere, Zootiere 16,04
    l) Heimtiere 6,88
    m) Ziergeflügel 5,15
    22Eilbesuche sofern der Praxisbetrieb erheblich gestört wird, zusätzlich22,90
    31Bestandsuntersuchung (einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufwendungen für die Abwicklung eines Auftrages zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln und die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden)
    a) Pferd, Rind
    aa) bis zu 20 Tieren 28,63
    bb) jedes weitere Tier 1,14
    b) Kalb
    aa) bis zu 100 Tieren 28,63
    bb) über 100 Tiere 38,37
    cc) über 150 Tiere 48,10
    dd) über 200 Tiere 57,27
    c) Schwein, Schaf
    aa) bis zu 150 Tieren 28,63
    bb) über 150 Tiere 37,80
    cc) über 500 Tiere 57,27
    d) Geflügel
    Bestandsuntersuchung (auch vor Impfung), bei Erschwernis ist der bis zum Dreifachen erhöhte Gebührensatz anzuwenden
    aa) bis zu 10 Tieren 6,88
    bb) über 10 Tiere 13,74
    cc) über 100 Tiere 24,05
    dd) über 500 Tiere 30,92
    ee) über 1.000 Tiere 37,80
    ff) über 2.000 Tiere 44,67
    gg) über 3.000 Tiere 51,54
    hh) über 4.000 Tiere 61,85
    ii) über 5.000 Lege- und Zuchttiere 71,58
    jj) über 10.000 Lege- und Zuchttiere 103,07
    kk) über 15.000 Lege- und Zuchttiere 120,25
    ll) über 20.000 Lege- und Zuchttiere 164,92
    mm) über 50.000 Lege- und Zuchttiere 206,16
    nn) über 10.000 Masttiere 82,47
    oo) über 20.000 Masttiere 120,25
    pp) über 50.000 Masttiere 143,16
    e) Pelztiere
    aa) bis zu 100 Tieren 22,90
    bb) über 100 Tiere 40,08
    cc) über 200 Tiere 57,27
    dd) über 500 Tiere 85,89
    f) Fische 34,36
    40Anwesenheit bei Veranstaltungen
    je angefangene halbe Stunde 22,90
    je Kalendertag 274,87
    50Stationäre Unterbringung
    pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten
    Katze 8,59
    Hund 14,31
    Pferd 20,05
    60Überwachung von Intensivpatienten
    Tag/Nacht bei Tag 17,18
    bei Nacht 34,36
    Teil B
    Besondere Leistungen
    I. Bescheinigungen und Gutachten
    101Impfbescheinigung 3,44
    102Sonstige Bescheinigung5,72
    103Einfache Gutachten 22,90
    104Ausführliche Gutachten 74,45 Z
    105Rezeptgebühr für Wiederholungsrezept ohne Beratung bei einer Inanspruchnahme des Tierarztes soweit keine weiteren Leistungen berechnet werden 1,71
    106Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels 5,72
    107Auftrag zur Herstellung eines Fütterungsarzneimittels 5,72
    II. Sonstige Untersuchungen
    201Tuberkulinproben + Brucellinproben 5,72
    (In der Gebühr sind Nachschau, Befundliste und Impfstoff eingeschlossen.) Bei Durchführung des Simultantests erhöhen sich die Sätze um 50 v.H.
    202Probeentnahmen in der Teichwirtschaft 8,59
    203Punktion/Biopsie
    a) Biopsie:
    aa) Leber-, Nierenbiopsie 34,36
    ab) Lymphknoten-, Tumorbiopsie 8,59
    ac) Hautbiopsie 20,05
    b) Punktion:
    ba) Abdomen, Thorax, Blase, Gelenk 11,46
    bb) Pericard, Liquorgewinnung, Prostata,
    Cysten 25,77
    bc) Abszesse, Cysten einfach 8,59
    bd) Liquorpunktion inklusive Pandy-Reaktion und Zellzahl 45,81
    204Zerlegung
    a) Pferd, Rind 34,36 Z
    b) Schwein, Kalb22,90 Z
    c) Schaf, Ziege, Ferkel 11,46 Z
    d) Hund, Katze 11,46 Z
    e) Geflügel 3,44 Z
    f) Fische 3,44 Z
    g) Pelztiere, Farmtiere, Heimtiere 11,46 Z
    h) Wildtiere, Zootiere 22,90 Z
    205Zerlegung, eingehend, das gewöhnliche Maß übersteigend, für forensische Zwecke oder zur Erstellung eines ausführlichen Gutachtens
    a) Pferd, Rind 57,27 Z
    b) Schwein, Kalb40,08 Z
    c) Schaf, Ziege, Ferkel 22,90 Z
    d) Hund, Katze 22,90 Z
    e) Geflügel 11,46 Z
    f) Fische 5,72 Z
    g) Pelztiere, Farmtiere, Heimtiere 22,90 Z
    h) Wildtiere, Zootiere 40,08 Z
    III. Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der
    Praxis des praktischen Tierarztes
    Die folgenden Gebühren gelten nur für einzelne Tiere (nicht für Reihenuntersuchungen) einschließlich der Auswertung der Befunde.
    302Bearbeitung von Proben zum Versand 5,72
    303Bakteriologische Untersuchung einfacher Art
    a) ohne Resistenzbestimmung 5,72
    b) mit Resistenzbestimmung 8,59
    304Körperflüssigkeit, physikalische, chemische oder mikroskopische Untersuchung einfacher Art5,72
    305Mikroskopische Untersuchung
    (Mykologie, Tumordiagnostik, Bakteriologie, Parasitologie, Zelldiagnostik)
    a) Nativpräparat, auch Harnsediment 5,72
    b) mit Anwendung einfacher Färbeverfahren 6,88
    c) mit Anwendung besonderer (differenzierender)
    Färbeverfahren 11,46
    IV. Sonstige Physikalische Diagnostik und
    Therapie
    Für die Anwendung von Apparaten mit außergewöhnlichem Beschaffungsaufwand sind angemessene Zuschläge zulässig, sofern der Leistungsnehmer auf die anfallenden Kosten zuvor hingewiesen worden ist.
    402Endoskopie
    a) Rhino-, Vagino-, Laryngo-, Tracheoskopie (außer Pferd) 14,31
    b) Rhino-, Vagino-, Laryngo-, Tracheoskopie Pferd 85,89
    c) Gastro-, Duodeno-, Ileo-, Kolo-, Recto-, Broncho-, Laparoskopie (außer Pferd) 51,54
    d) Gastro-, Duodeno-, Ileo-, Kolo-, Recto-, Broncho-, Laparoskopie beim Pferd 171,80
    e) Endoskopie, je Luftsack 17,18
    f) Laparoskopie, Geschlechtsbestimmung bei Geflügel, ein Tier 28,63
    g) Laparoskopie, Geschlechtsbestimmung bei jedem weiteren Tier 22,90
    403Heliotherapie 6,88 Z
    404Interferenzstromtherapie 6,88 Z
    405Laserakupunktur 11,46 Z
    406Laser-Anwendung 17,18 Z
    407Magnetfeldtherapie 8,59 Z
    408Mikrowelle 6,88 Z
    409Ozon-Sauerstoffbehandlung
    a) systemisch intravenös 17,18
    b) lokal 22,90
    410Strahlendiagnostik
    a) Durchleuchtung 22,90 Z
    b) Aufnahme
    erste und zweite Aufnahme je 28,63
    jede weitere Aufnahme 17,18
    kleine Vögel, kleine Heimtiere 17,18
    ambulant, Zuschlag je Besuch 17,18
    c) Kontrastmitteluntersuchung
    Fistulographie 5,72
    Dakryozystographie 22,90
    Urographie 14,31
    Zystographie 11,46
    Magen-Darm 11,46
    Epidurographie, Cysternographie,
    Myelographie 57,27
    411Strahlen- und Ultraschalltherapie 34,36 Z
    412Szintigraphie
    Pferd 343,59
    Kleintier 171,80
    413Ultraschalldiagnostik
    außer zur Untersuchung von Trächtigkeit 37,80
    V. Sonstige Behandlungen und Verrichtungen
    501Eingeben von Medikamenten
    z.B. Instillation von Medikamenten in das Euter2,30
    502Tötung (Euthanasie) durch Injektion
    a) Pferd 82,47
    b) Hund 17,18
    c) Katze 17,18
    d) Rind 20,05
    e) Schwein, Kalb, Schaf, Ziege 20,05
    f) Tiere im Säuglingsalter, Heimtiere,
    Ziergeflügel, Pelztiere 5,72
    503Implantation eines Arzneimittels 5,15
    504Injektion, Instillation, Infusion
    a) subkutan, intrakutan, intramuskulär,
    intraingluvial (Ziergeflügel)
    aa) Pferd, Hund, Katze 5,15
    ab) Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Heimtiere,
    Geflügel, Wildtiere, Zootiere 3,44
    ac) Lamm, Ferkel
    bis zu 5 Tieren, je Tier 1,14
    jedes weitere Tier 0,57
    ad) Fische
    bis zu 5 Tieren, je Tier 1,71
    jedes weitere Tier 0,17
    b) intravenös, intratracheal, subkonjunktival 6,88
    ba) Venenkatheter einlegen 13,74 Z
    c) extradural, intraartikulär, intrabulbär
    Pferd, Hund, Katze, Wildtiere, Zootiere 17,18
    Sonstige 8,59
    d) intrarektal, intrapräputial, intravaginal . 4,58
    e) intrauterin, intraabdominal 5,72
    Pferd 14,31
    f) intranasal 2,87
    g) Infusion 11,46 Z
    505Kennzeichnen
    a) Einziehen von Ohrmarken 1,43
    b) Tätowieren 5,72
    c) Implantation eines Microchips 5,72
    ab dem 5. Tier 4,58
    d) Ablesen eines Microchips 2,87
    506Nadeltherapie
    Akupunktur 14,31 Z
    Akupressur, Triggerpunktdiagnostik manuell 14,31
    Elektrostimulationsakupunktur 37,22
    Elektroakupunktur nach Voll (EAV) 45,81
    Ohrakupunktur Dauernadel pro Punkt 6,88
    507Nasenring einziehen 8,59
    508Niederlegen eines Großtieres (einschließlich Fesselung)
    Pferd 28,63
    Rind 17,18
    509Tupferprobenentnahme 4,58
    gynäkologisch 11,46
    510Verband anlegen/abnehmen
    a) einfach 4,58
    b) schwierig 6,88
    c) Robert-Jones-Verband 17,18
    d) Gipsverband oder ähnliche Schienung 45,81
    VI. Impfungen
    601Fische
    Impfungen mittels Tauchbad pro kg Lebendgewicht0,17
    602Schutzimpfungen (ohne Geflügel)
    a) Pferd 4,01
    b) Rind, 1.-5. Tier 3,44
    jedes weitere Tier 2,30
    c) Schwein, pro Tier1,14
    d) Schaf, pro Tier 1,14
    e) Pelztiere, pro Tier 1,14
    f) Fische, durch Injektion, bis zu 5 Tieren,
    je Tier 1,71
    jedes weitere Tier 0,17
    g) Hund, Katze 4,01
    h) Bestandsgebühr 14,31
    603Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei Geflügel
    a) Anwendung subkutan, intramuskulär, intrakutan, intranasal, intraokulär, kloakal oder durch Kropfinstillation
    aa) bis zu 10 Tieren, je Tier 0,29
    ab) über 10 Tiere, je Tier 0,20
    ac) über 100 Tiere, je Tier 0,11
    ad) über 500 Tiere, je Tier 0,06
    ae) über 1.000 Tiere, je Tier 0,03
    af) über 5.000 Tiere, je Tier 0,03
    Eintagsküken, Gebühr für Bestandsuntersuchung entfällt
    ag) bis zu 10 Tieren, je Tier 0,29
    ah) über 10 Tiere, je Tier 0,20
    ai) über 100 Tiere, je Tier 0,11
    aj) über 500 Tiere, je Tier 0,06
    ak) über 1.000 Tiere, je Tier 0,06
    al) über 5.000 Tiere, je Tier 0,04
    b) Anwendungen als Spray, Anwendung von Trinkwasser-Vakzine oder anderer kollektiver Impfverfahren
    ba) bis zu 1.000 Tieren, je Tier 0,03
    bb) über 1.000 Tiere, je Tier 0,02
    bc) über 2.500 Tiere, je Tier 0,02
    bd) über 5.000 Tiere, je Tier 0,01
    be) über 10.000 Tiere, je Tier 0,01
    bf) über 20.000 Tiere, je Tier 0,01
    Eintagsküken, Gebühr für Bestandsuntersuchung entfällt
    bg) bis 5.000 Tiere 0,01
    bh) über 5.000 Tiere 0,01
    c) die Gebührensätze nach den Buchstaben a und b erhöhen sich bei Ziergeflügel um 50 v.H.
    VII. Bestandsbetreuung
    a) Nutztiere
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb
    701Bestandsuntersuchung und Beratung pro 15 Minuten17,18
    702Gesamtklimastatus pro 15 Minuten17,18
    703Fütterungsberatung pro 15 Minuten17,18
    704Wirtschaftlichkeitsberechnung pro 15 Minuten17,18
    705Integrierte Tierärztliche
    Bestandsbetreuung (ITB) je 15 Minuten17,18
    Die Gebühren für die Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB) beinhalten tierärztliche Leistungen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Durchführung der ITB erbracht werden. Die Gebühr besteht aus einem zeitabhängigen Betrag oder aus einer Kombination aus Zeitfaktor, einem Betrag für die Datenerfassung und -auswertung pro Tier pro Jahr und der nach der Gebührenordnung abzurechnenden anderen tierärztlichen Leistungen, die bei der ITB erbracht werden.
    Tierärztliche Leistungen der ITB sind:
    - Beratung
    - regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten in den jeweiligen Betreuungsbereichen
    - Datenerfassung und -auswertung
    Zeitfaktor 15 Minuten 17,18
    und/oder für die Datenerfassung und -auswertung bei Kühen und Sauen
    pro Kuh pro Jahr 6,88
    pro Muttersau pro Jahr 6,88
    b) Tierheime, einschließlich
    Kleintierzuchtbestände pro 15 Minuten22,90
    beinhaltet Kontrolle des Gesundheitszustandes, des Hygienestatus, der Fütterung und notwendige Impfungen.
    Teil C
    Organsysteme
    1. Atmungsapparat
    Für die Anwendung von Apparaten mit außergewöhnlichem Beschaffungsaufwand sind angemessene Zuschläge zulässig, sofern der Leistungsnehmer auf die anfallenden Kosten zuvor hingewiesen worden ist.
    A 1Eingehende Untersuchung, einzelner Organe 8,59
    A 2Inhalation 8,59 Z
    A 3Kehlkopfpfeifen (Operation)
    Stimmtaschenexstirpation 229,06
    Laryngoplastik nach Marks 286,33
    A 4Kopperoperation 257,69
    A 5Luftröhrenschnitt
    a) Pferd, Rind, Wildtiere, Zootiere 45,81
    b) Hund, Katze 42,95
    c) mit Dauerfistel bei Tieren nach den Buchstaben a und b 68,72
    A 6Operation am thorakalen Teil der Luftröhre und
    Lunge
    a) alle Tiere außer Pferd 286,33
    b) Pferd 400,85
    A 7Trepanieren
    a) Pferd, Zoo- und Wildtiere 68,72
    b) Hund, Katze
    Stirn- und Nasennebenhöhlen 103,07 Z
    Ausräumen der Nasenhöhle 217,60 Z
    2. Augen
    Au 1Augenuntersuchungen, Behandlungen
    Au 1.1ERG (Elektroretinogramm) 68,72
    Au 1.2Fluoresceinprobe je Auge 2,87
    Au 1.3Fundusphotographie 8,59
    zweites Foto 5,72
    weitere 2,87
    Au 1.4Gonioskopie, beide Augen 14,31
    Au 1.5Indirekte Ophthalmoskopie 8,59
    Au 1.6Spaltlampen-U, beide Augen 14,31
    Au 1.7Schirmer-Tränentest je Auge 4,58
    Au 1.8Tonometrie, beide Augen 14,31
    Au 1.9Tränenkanalspülung je Auge 10,30
    Au 2Augenoperationen
    Au 2.1Entfernung des Bulbus
    a) Pferd 80,17
    Hund, Katze, Schwein 80,17
    kleine Heimtiere, Ziergeflügel 40,08 Z
    b) mit Vorbereitung zur orbitalen Prothese 91,63
    Au 2.2Intraoculäre Prothese 200,42
    Au 2.3Reposition des Bulbus einschließlich Kanthotomie 57,27
    Au 2.4Vitrektomie 171,80
    Au 2.5Glaukom (ein Auge)
    a) Cyclocryobehandlung 91,63 Z
    b) fistulierende Operation 103,07 Z
    Au 2.6Keratectomie (Korneasequester, Dermoid) 114,53
    Au 2.7Abrasio cornea (touchieren, Curettage) 20,05
    Au 2.8Hornhautnaht
    Hund, Katze, Geflügel 68,72 Z
    Au 2.9Verpflanzung des Ductus parotideus in den Conjunktivalsack einseitig 160,34
    Au 2.10Distichiasis Operation je Lid
    a) Epilation manuell 11,46
    b) Epilation mit Kauter 37,22 Z
    c) Epilation durch Lidsplitting 85,89
    Au 2.11Entropium oder Ektropium je Augenlid
    Hund, Katze, Pferd 68,72
    kleine Heimtiere 28,63
    Schaf, Ziege 20,05
    Au 2.12Lidspaltenplastik je Seite 103,07
    Au 2.13Tarsorrhaphie 11,46
    Au 2.14Tränenkanal
    a) Tränenpunkteröffnung je Seite 17,18
    Pferd 34,36
    b) Tränenkanalplastik je Seite 85,89
    c) Tränennasenkanalplastik je Seite 103,07
    Au 2.15Tumorentfernung
    13 Drucksache 253/08 (PDF)
    a) mit Keilexcision 45,81
    b) ohne Keilexcision 14,31
    Au 2.16Nickhaut
    a) Entfernung der Glandula 40,08
    b) Reposition und Fixation der Glandula 74,45
    c) partielle Excision des Nickhautknorpels 45,81
    d) Nickhautschürze 45,81
    e) Bindehautlappenplastik 85,89
    Au 2.17Entfernung der Follikel von Nickhaut und Conjunktiva beiderseits 34,36
    Au 2.18Linsenextraktion 229,06
    Au 2.19Linsenimplantation 229,06
    I
    3. Bewegungsapparat
    B 1Amputation
    a) größere Teile von Extremitäten 103,07 Z
    b) Klauenamputation, je Klaue
    ba) Rind 68,72
    bb) Schwein, Kalb, Schaf, Ziege 45,81
    c) Schwanz
    ca) Rind 22,90
    Rind, nur Schwanzspitze 8,59
    cb) Hund, Katze 45,81
    Saugwelpe 5,72
    d) Wolfskrallen
    da) Saugwelpe, je Kralle 2,87
    db) älteres Tier, je Kralle 17,18
    e) Zehe 48,68
    B 2Frakturbehandlung
    B 2.1konservativ
    a) Geflügel, kleine Heimtiere, Ferkel
    einfach 17,18
    schwierig 22,90
    b) sonstige
    einfach 34,36
    schwierig 68,72
    B 2.2operativ
    a) einfache Fraktur 171,80
    b) schwierige Fraktur 343,59
    c) Versorgung im Sinne der Osteosynthese
    Marknagelung, Verschraubung, Zuggurtung, Plattenosteosynthese
    einfach 171,80
    schwierig 343,59
    B 2.3Entfernung des distalen Fragmentes beim Griffelbein 148,89
    B 2.4Implantat-Entfernung
    einfach 45,81
    schwierig 114,53
    B 2.5Korrekturosteotomien an langen Röhrenknochen,
    je Seite
    a) einfach 217,60
    schwierig 274,87
    b) Varisationsosteotomie, je Seite 257,69
    c) Dreifachbeckenosteotomie 429,49
    d) Operation der Distractio cubiti, ohne Osteosynthese
    da) ohne Ulnaosteotomie 114,53
    db) mit Ulnaosteotomie 171,80
    B 3Gelenkorthopädische Operation
    B 3.1Arthroskopie
    Hund 114,53
    Pferd 171,80
    Sonstige 57,27
    B 3.2Arthrotomie 229,06
    a) ohne Plattenfixation 217,60
    Pferd 286,33
    b) mit Plattenfixation 314,96
    B 3.3Epiphyseolyse 171,80
    B 3.4Femurkopfresektion
    Hund 143,16
    Katze 143,16
    B 3.5Fragmentexstirpation bei Gleichbeinfrakturen inclusive Arthrotomie 286,33
    B 3.6Luxation, Reposition
    a) unblutig 28,63 Z
    b) operativ 171,80
    B 3.7Meniskusoperation 200,42
    B 3.8Osteochondrosis dissecans 257,69
    B 3.9Isolierte Proc. anconaeus
    a) entfernen 200,42
    b) fixieren 229,06
    B 3.10Fragmentierter Proc. coronoideus 217,60
    B 3.11Patellaluxation
    a) lateraler Zügel nach Flo 143,16
    b) Vertiefung der Trochlearinne 171,80
    c) Versetzung der Crista tibiae 200,42
    d) Kapselplastik plus b) plus c) 229,06
    e) Patellaluxation: Pferd
    operativ 171,80
    konservativ 28,63
    B 3.12Ruptur der cranialen, caudalen oder beider Kreuzbänder
    a) ohne Meniskusresektion 257,69
    b) mit Meniskusresektion 314,96
    B 3.13Ruptur der Seitenbänder 171,80
    B 3.14Spatoperation
    nach Wamberg 171,80
    nach Peter Schmidt 171,80
    B 3.15Totalendoprothese 343,59
    B 4Huf- und Klauenorthopädie
    B 4.1Hornsäulenoperation 85,89
    B 4.2Huforthopädie, Hufabszeß u.ä. 42,95
    B 4.3Hufkrebs (Radikaloperation), je Huf 85,89
    B 4.4Klauenorthopädie, Sohlengeschwür u.ä. 28,63
    B 4.5Klauenkorrektur 14,31
    B 4.6Panaritiumoperation, Limax, je Fuß 28,63
    B 4.7Rehefuß (Operation), je Huf/Klaue 171,80
    B 5Sonstiges
    B 5.1Kürzen der Krallen
    Hund, Katze alle Extremitäten 5,72
    Geflügel, Heimtiere 4,58
    B 5.2Lahmheitsuntersuchung
    a) Hund 28,63
    b) Pferd 28,63 Z
    c) Rind, Schwein, Katze 17,18
    d) Schaf, Ziege 11,46
    B 5.3Nervenschnitt, je Gliedmaße 171,80
    B 5.4Pectineusmyoektomie beiderseits 200,42
    B 5.5Ringentfernung bzw. Beringung bei Geflügel 4,58
    B 5.6Exstirpation eines Schleimbeutels 68,72
    B 5.7Sehnennaht
    einfach 57,27 Z
    schwierig 114,53 Z
    B 5.8Sehnenspaltung (Splitting) 85,89
    B 5.9Sohlenballengeschwür operativ bei Geflügel 8,59
    B 5.10Spastische Parese Kalb, Jungrind
    Tenotomie, Neurektomie 51,54
    B 5.11Spongiosagewinnung 68,72
    B 5.12Spongiosatransplantation 28,63
    4. Blut
    Bl 1Aderlaß 20,62 Z
    Bl 2Blut-Chemische Untersuchung
    photometrische Einzelparameter z.B. Haemoglobin, Blutzucker 5,15
    werden mehr als drei Parameter untersucht, beträgt die Gebühr je Parameter 3,44
    Bl 3Blutdruckmessung
    unblutig 8,59 Z
    operativ 28,63
    Bl 4Blutgasanalyse
    erste Messung 8,59
    jede weitere 5,72
    Bl 5Blutprobenentnahme
    a) Einzeltier
    venös 5,72
    arteriell 8,59
    b) Reihenentnahme pro Tier
    Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Fische 3,44
    Rind Laufstall bzw. Ammenkuhhaltung 6,88
    Ferkel 3,44
    Geflügel 2,87
    Bl 6Bluttransfusion
    einschließlich Gewinnung und Aufbewahrung 22,90
    Bl 7Blutuntersuchung, Einzelparameter
    a) Blutausstrich mit Färbung und Differenzierung 8,59
    b) Blutsenkungsreaktion 4,01
    c) Hämatokritwert 4,58
    d) Leukozytenzählung, Erythrozytenzählung,
    Thrombozytenzählung 4,01
    e) Blutungs- und/oder Gerinnungszeit 8,59
    Bl 8Blutstatus komplett 14,31
    Bl 9Elisa-Test
    (z.B. FiP, FiV, FELV, PABA) 17,18
    Bl 10Serumschnellagglutination bei Geflügel (zuzüglich Blutentnahme und Antigen)
    1. Tier 4,47
    2. bis 100. Tier, je Tier 0,86
    jedes weitere Tier 0,52
    5. Geschlechtsapparat, Milchdrüse
    G 1Andrologie
    G 1.1Andrologische Untersuchung
    a) allein
    aa) Pferd 34,36
    ab) Rind 22,90
    ac) Schwein 22,90
    ad) Schaf, Ziege 22,90
    ae) Hund, Kater 28,63
    af) Heimtiere 11,46
    b) einschließlich Spermaentnahme und -untersuchung
    ba) Pferd 114,53
    bb) Rind 68,72
    bc) Schwein 68,72
    bd) Schaf, Ziege 57,27
    be) Hund, Kater 68,72 Z
    bf) Geflügel 28,63
    G 1.2Operation des Kryptorchismus
    a) Hund
    inguinal 85,89
    abdominal 114,53
    b) Kater
    inguinal 28,63
    abdominal 57,27
    c) Pferd
    inguinal 200,42
    abdominal 286,33
    d) Schwein 25,77
    e) Ferkel 17,18
    G 1.3Penisamputation
    a) Pferd 229,06
    b) Kater 143,16
    c) Hund 171,80
    G 1.4Penisreposition Pferd 85,89
    G 1.5Phimoseoperation 57,27
    G 1.6Präputialbehandlung (Spülung)
    a) Pferd, Rind, Schwein, Wildtiere, Zootiere . 17,18
    b) sonstige 8,59
    G 1.7Prostata
    a) Prostatektomie 257,69
    b) Marsupialisation 160,34
    G 1.8rektale Untersuchung
    a) Pferd 20,05
    b) sonstige 11,46
    G 1.9Samenstrangfistel (Operation)
    a) Pferd 143,16 Z
    b) sonstige 28,63 Z
    G 2Gynäkologie
    G 2.1Embryotransfer
    a) Untersuchung des Spendertieres und Erstellung eines Superovulationsplanes 17,18
    b) Auswahl und Synchronisation der
    Empfängertiere 17,18
    c) Spülung des Spendertieres
    normale Spülung 85,89
    Single Spülung 57,27
    d) Embryonensuche- und -beurteilung
    da) normal 85,89
    db) Single 68,72
    e) Embryonenübertragung (frisch), je Tier 57,27
    f) Tiefgefrieren von Embryonen
    fa) multistep 57,27
    fb) onestep 85,89
    jeder weitere 28,63
    g) Auftauen von Tiefgefrierembryonen und Übertragung
    multistep ein Embryo 85,89
    jeder weitere 45,81
    onestep ein Embryo 57,27
    jeder weitere 34,36
    h) Lagerung von Tiefgefrierembryonen
    (einschließlich Transport) pro Embryo pro Monat einschließlich einer Spülung ohne Mengenbegrenzung der Embryonen 2,87
    G 2.2Episiotomie 28,63
    G 2.3Fetotomie
    a) Totalfetotomie 166,06 Z
    b) Teilfetotomie 103,07
    G 2.4Geburtshilfe
    a) Pferd
    aa) einfach 85,89
    ab) schwierig 143,16
    b) Rind
    ba) einfach 45,81
    bb) schwierig 68,72 Z
    c) Schwein
    ca) einfach 28,63 Z
    cb) schwierig 42,95 Z
    d) Schaf, Ziege 34,36
    e) Hund, Katze 34,36 Z
    G 2.5Gynäkologische Untersuchung und Behandlung
    a) gynäkologische Untersuchung allein
    aa) Pferd
    rektale Untersuchung 20,05
    vaginale Untersuchung 8,59
    Follikelkontrolle 11,46
    Follikelkontrolle mit Ultraschall 34,36
    Tupferprobe 11,46
    ab) Rind, Schwein 11,46
    rektale Untersuchung 8,59
    vaginale Untersuchung 5,72
    Follikelkontrolle mit Ultraschall 34,36
    Tupferprobe 11,46
    ac) Schaf, Ziege 8,59
    ad) Hund, Katze 14,31
    ae) Heimtiere 8,59
    b) Uterusinstillation 8,59
    Pferd 14,31
    Scheiden-/Uterusspülung 22,90
    Pferd 42,95
    Schwein 28,63
    Vaginalabstrich, Zyklusbestimmung, einschließlich Färbung 20,05
    G 2.6Instrumentelle Samenübertragung bei Einzeltieren
    Die Gebühren für die instrumentelle Samenübertragung sind Pauschalen für die Erstbesamung nicht genossenschaftlich oder in vergleichbarer Weise durch Verträge erfaßter Tiere. Zusätzlich darf nur Wegegeld erhoben werden. Die Kosten für die Gestellung des Samens sind nicht eingeschlossen. Sind zwischen Besamungsorganisationen und tierärztlichen Organisationen Pauschalen für die instrumentelle Samenübertragung vereinbart, so treten diese an die Stelle nachstehender Sätze.
    a) Pferd 34,36
    b) Rind 22,90
    c) Schwein 22,90
    d) Schaf, Ziege 20,05
    e) Hund 34,36
    f) Geflügel, Kaninchen: 1. bis 10. Tier,
    je Tier 3,44
    jedes weitere Tier 1,14
    Zuschlag für die instrumentelle Samenübertragung in den Fällen der Buchstaben a bis d bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), während der Zeit des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen sowie auf der Weide, je Tier 6,88
    G 2.7Nachgeburt ablösen
    a) Rind
    aa) total 28,63 Z
    ab) versuchte Ablösung und Einführung von Medikamenten 20,05
    b) Pferd 42,95 Z
    G 2.8Naht der weichen Geburtswege
    Rind, Hund, Katze 28,63 Z
    Pferd 28,63 Z
    G 2.9Ovariohysterektomie
    a)
    aa) Hund 143,16
    ab) Katze 68,72
    ac) Geflügel 28,63
    ad) Stute 400,85
    vaginal 286,33
    b) Perianalfistel 143,16
    G 2.10rektale Untersuchung
    Pferd 20,05
    Hund 8,59
    sonstige 14,31
    G 2.11Scheidenplastik
    a) Pferd
    aa) nach Götze 229,06
    ab) nach Caslick 143,16
    b) sonstige 57,27
    G 2.12Scheidentumor entfernen
    einfach 45,81
    schwierig mit Episiotomie 114,53
    G 2.13Scheidenvorfall
    Reposition und Verschluß 34,36 Z
    G 2.14Kaiserschnitt
    a) Pferd 343,59
    b) Rind 137,44
    c) Schwein 114,53
    d) Schaf, Ziege 57,27
    e) Hund 143,16
    f) Katze 108,81
    g) Heimtiere 91,63
    G 2.15Torsio uteri ohne Geburtshilfe
    a) einfach
    Rind 34,36
    Pferd 57,27
    b) schwierig
    Rind 68,72
    Pferd 85,89 Z
    G 2.16Trächtigkeitsuntersuchung
    a) Pferd 20,05
    einschließlich Ultraschall 34,36
    b) Rind 8,59
    einschließlich Ultraschall 34,36
    ab dem 5. Tier je Rind 22,90
    c) Schwein, einschließlich Ultraschall 6,88
    d) Hund, Katze 11,46
    einschließlich Ultraschall 34,36
    e) Heimtiere 8,59
    einschließlich Ultraschall 34,36
    Tupferprobenentnahme
    G 2.17gynäkologisch 11,46
    G 2.18Uterusamputation 85,89
    G 2.19Uterusreposition
    a) Pferd, einfach 143,16
    schwierig 314,96
    b) Rind, Schwein
    einfach 57,27
    schwierig 91,63
    c) Schaf, Ziege 28,63
    G 2.20Vaginalverschluß (operativ) 17,18
    G 2.21Vulvaplastik
    Pferd
    einfach 28,63
    schwierig 114,53
    G 3Milchdrüse
    G 3.1Untersuchung des Euters 2,87
    Probenentnahme 1,14
    Schalm Test 1,14
    G 3.2Entfernen eines Mammatumors
    a) klein, gut abgesetzt 51,54
    b) ein bis zwei Mammakomplexe85,89
    c) Entfernen einer Mammaleiste einschließlich
    Lymphknoten 171,80
    G 3.3Zitzenoperationen
    a) Zitzenoperation (Atresie, Striktur), j Zitze 8,59
    endoskopisch 74,45
    b) Milchfisteloperation, Rind 28,63
    c) Operation Afterzitze 20,05
    d) Zitzenamputation beim Rind 68,72
    G 4Geflügel, sonstiges
    G 4.1Kloakenvorfall bei Geflügel
    a) konservativ 5,72
    b) operativ 17,18
    G 4.2Legenot beseitigen
    nicht operativ 5,72
    chirurgisch 51,54
    G 5Kastration und Sterilisation
    G 5.1Pferd
    a) Jährlingsfohlen 45,81
    b) Hengst, zweijährige und älter 57,27
    c) Stute 171,80
    G 5.2Rind
    a) Bulle
    blutig
    aa) Einzeltier 20,05
    ab) jedes weitere Tier 14,31
    Teilresektion der Nebenhodenschwänze
    aa) Einzeltier 17,18
    ab) jedes weitere Tier 8,59
    Anwendung der Burdizzo-Zange
    aa) Einzeltier 11,46
    ab) jedes weitere Tier 5,72
    b) Kuh 62,99
    G 5.3Hund
    a) männlich 45,81
    b) weiblich 143,16
    G 5.4Katze
    a) männlich 17,18
    b) weiblich 51,54
    G 5.5Schwein
    a) Ferkel, männlich
    aa) Einzeltier 2,87
    ab) jedes weitere Tier 1,71
    b) Zwitter 14,31
    c) Bruchferkel 8,59
    d) Eber
    da) Jungeber 14,31
    db) Zwitter 34,36
    dc) Alteber 42,95
    G 5.6Schaf, Ziege
    a) blutig
    aa) Bock bis zu zwei Monaten 6,88
    ab) Bock über zwei Monate 10,88
    b) Anwendung der Burdizzo-Zange
    ba) Bock bis zu zwei Monaten 4,58
    bb) Bock über zwei Monate 6,88
    G 5.7Kaninchen und Heimtiere
    männlich
    a) Einzeltier 17,18
    b) jedes weitere Tier 11,46
    weiblich 51,54
    6. Haut
    H 1Abszeßspaltung
    a) einfach 8,59
    b) schwierig 17,18 Z
    H 2Allergologischer Haut-Suchtest
    a) 1. bis 3. Probe 5,72
    b) jede weitere Probe 3,44
    H 3Enthornung
    a) Kalb bis sechs Wochen 5,72
    b) älteres Tier 11,46
    H 4Hautgeschabsel
    Entnahme 4,58
    Färbung und Beurteilung 10,30
    Hautbiopsieentnahme 20,05
    ab drei Proben insgesamt 42,95
    H 5Tumor (Operation)
    a) einfach
    aa) Ziergeflügel, kleine Heimtiere 17,18
    ab) sonstige 51,54
    b) schwierig 103,07 Z
    H 6Woodsche Lampe anwenden 6,88
    H 7Wunden
    a) Wundbehandlung 5,72
    b) Wundtoilette 11,46 Z
    c) Wundnaht
    einfach 11,46 Z
    schwierig 57,27 Z
    d) Fisteloperation
    einfach 28,63 Z
    schwierig 57,27 Z
    e) Bauchwunden, perforierend
    Hund, Katze
    einfach 85,89
    schwierig 171,80
    Pferd 286,33
    f) Fäden ziehen, Klammern entfernen 4,58
    7. Harnapparat
    Ha 1eingehende Untersuchung einzelner Organe 8,59
    Ha 2OP-Harnblasenvorfall 68,72
    Ha 3Harnröhrenfistel 103,07
    Ha 4Harnuntersuchung
    a) Harnstatus (spezifisches Gewicht, Teststreifen, Eiweißprobe, Sedimentuntersuchung 11,46
    b) bakterielle Anreicherung (Uricult) 5,72
    c) Teststreifen 2,87
    Ha 5Nephrektomie 200,42
    Ha 6Nephrotomie 200,42
    Ha 7Urachusoperation (Harnblase) 160,34
    Ha 8Uretereinpflanzung in Harnblase 217,60
    Ha 9Uringewinnung
    a) Blasenkatheter
    Rüde, Kater und sonstige, männlich 10,30
    Hündin, Katze und sonstige, weiblich 14,31
    Rind, Schwein, Pferd, männlich 17,18
    Pferd, weiblich 17,18
    Rind, weiblich 8,59
    Schwein, weiblich 10,30
    b) Blasenpunktion 11,46
    c) Blase manuell entleeren 2,87
    Ha 10Zystotomie
    Hund 160,34
    Katze 114,53
    Rind 160,34
    kleine Heimtiere 57,27
    Pferd 343,59
    I
    8. Herz, Kreislauf, Gefäße, Thorax
    He 1eingehende Untersuchung einzelner Organe 8,59
    He 2a) Elektrocardiogramm 34,36
    b) Elektrocardiogramm, Pferd 85,89
    c) telemetrische Untersuchung 57,27
    d) telemetrische Untersuchung, Pferd 143,16
    He 3Elektroschocktherapie (Reanimation) 28,63
    He 4Operation am Herzen
    a) Operation am Herzen, offen 429,49
    b) Operationen von Mißbildungen am Herzen und an den großen Gefäßen 286,33
    c) Pericardiozentese 45,81
    He 5Operationen am Oesophagus mit Thoraxöffnung 286,33
    He 6Portocavaler Shunt 217,60 Z
    He 7Traumatischer Pneumothorax
    a) einfach, mit Heimlich-Ventildrainage 103,07 Z
    b) mit Eröffnung des Thorax 286,33 Z
    He 8Thorakozentese bzw. Thoraxdrainage 51,54
    He 9Zwerchfellhernie/Zwerchfellriß, Brusthöhle 229,06
    9. Ohr, Luftsack
    O 1Untersuchung, eingehend 5,72
    O 2Amputation eines Ohres 28,63
    O 3Bullaosteotomie einseitig 229,06
    O 4Luftsackspülung, je Luftsack 20,05
    O 5Eröffnen und Ausräumen eines Luftsackes bei
    Geflügel, je Luftsack 14,31
    O 6Legen einer Luftsackkanüle beim Ziergeflügel . 8,59
    O 7Luftsackoperation Pferd 143,16
    O 8Othämatom
    einfach 45,81
    schwierig 103,07
    O 9Otitisbehandlung
    Erstbehandlung 8,59
    Weiterbehandlung 5,72
    Spülbehandlung 11,46
    O 10Otitisoperation, je Seite
    a) nach Hinz/Zepp 108,81
    b) mit Ablatio des gesamten vertikalen
    Gehörganges 200,42
    c) mit Herausnahme des gesamten Gehörganges 229,06
    10. Verdauungsapparat, Hernien,
    Bauchorgane, Schilddrüse
    V 1Verdauungsapparat
    V 1.1Magen - Darm
    V 1.1.1Laparotomie, diagnostisch
    a) Pferd 343,59
    b) Hund 68,72
    c) Katze 68,72
    d) Rind 68,72
    e) Kalb, Schaf, Ziege 45,81
    f) kleine Heimtiere 40,08
    g) Ziergeflügel 28,63
    V 1.1.2Caecumoperation beim Rind 143,16
    V 1.1.3Caecumresektion
    Hund, Katze, Rind 200,42
    Pferd (auch Kolik) 572,64
    V 1.1.4Darmeinlauf, Koprostase behandeln 14,31 Z
    V 1.1.5Darmresektion
    Hund, Katze, Rind 200,42
    Pferd (auch Kolik) 572,64
    V 1.1.6Enterotomie
    Hund 160,34
    Katze 114,53
    25 Drucksache 253/08 (PDF)
    Rind 160,34
    kleine Heimtiere 80,17
    Pferd 343,59
    V 1.1.7Kotproben, entnehmen
    a) Pferd, Einzeltier 8,59
    jedes weitere Tier 5,15
    b) Rind, Einzeltier 5,72
    jedes weitere Tier 2,87
    c) Schwein, Schaf, Ziege
    jedes weitere Tier 1,71
    d) Geflügel
    1. Tier 3,44
    2. bis 15. Tier, je Tier 0,86
    jedes weitere Tier 0,52
    V 1.1.8Kotuntersuchung, parasitologisch einfacher Ausstrich, inclusive Beurteilung 5,72
    Beurteilung nach Anreicherung, z.B. Flotationsverfahren 9,73
    V 1.1.9Analbeutelbehandlung
    a) manuelle Entleerung 5,72
    b) Spülung 11,46
    V 1.1.10Analbeutelexstirpation
    einseitig 103,07
    beidseitig 171,80
    V 1.1.11Rektalschleimhautresektion 143,16
    V 1.1.12Rektumdivertikel 160,34
    V 1.1.13Rektumprolaps einfach 68,72
    Schwein 17,18
    V 1.1.14Gastrotomie beim Rind 160,34
    V 1.1.15Magenresektion
    Hund, Katze, Rind 200,42
    Pferd (auch Kolik-OP) 572,64
    V 1.1.16Labmagenreposition, Wälzen ohne transkutane Fixation 45,81
    mit transkutaner Fixation 68,72
    V 1.1.17Labmagenoperation beim Rind 125,98
    V 1.1.18Pansen
    Saftentnahme 17,18
    Saftübertragung 40,08
    Spülung 15,46
    Fistel 22,90
    Saftuntersuchung 9,16
    V 1.1.19Torsionsoperation
    a) Pferd 400,85
    b) Rind 137,44
    c) Hund
    Darm 160,34
    Magen 286,33
    V 1.1.20Trokarieren
    a) Pferd 28,63
    b) sonstige Tiere 17,18
    V 1.2Oesophagus
    V 1.2.1Fremdkörperentfernung aus dem Oesophagus (konservativ)
    a) Pferd 125,98 Z
    b) Rind 45,81 Z
    c) Kalb, Schaf, Ziege, Schwein 22,90 Z
    d) Hund, Katze
    orale Extraktion 42,95 Z
    e) Wildtiere, Zootiere 114,53
    f) Ziergeflügel, kleine Heimtiere 11,46
    V 1.2.2Nasenschlundsonde, Schlundrohr, -sonde anwenden
    a) Pferd 22,90
    b) Rind 14,31
    c) Kalb, Ferkel, Schaf, Ziege 8,59
    d) Ziergeflügel 2,87
    e) sonstige 11,46
    V 1.2.3Operationen am Oesophagus
    ohne Thoraxöffnung (Fremdkörper, Resektion,
    Dilatation, Divertikel) 171,80
    V 1.3Zähne, Mund- und Rachenhöhle, Schnabel
    V 1.3.1Zahnersatz
    einfach 120,25
    mehrere, je Pfeilerzahn 97,35
    V 1.3.2Extraktion
    a) einfach
    aa) Pferd 20,05
    ab) Rind 11,46
    ac) sonstige 5,72
    b) schwierig
    ba) Pferd 143,16 Z
    bb) sonstige 22,90 Z
    c) Reihenextraktion mehrerer gelockerter Zähne (auch Milchgebiß) 28,63
    V 1.3.3Füllung
    a) einfach 34,36
    b) schwierig 57,27 Z
    V 1.3.4Zahnkorrektur
    a) Nagetiere
    einfach 5,72
    schwierig 14,31
    Extraktion fehlgestellter Incisivi 17,18
    Okklusionskorrektur Backenbereich 37,22
    b) Zähne Raspeln Pferd 17,18 Z
    V 1.3.5Schienung eines luxierten Zahnes 51,54
    V 1.3.6Freilegen eines retinierten Zahnes 28,63
    V 1.3.7Überkronung
    einfach 85,89
    schwierig 143,16
    V 1.3.8Wurzelbehandlung
    einfach 17,18
    schwierig - einwurzeliger Zahn 51,54
    - mehrwurzeliger Zahn 68,72
    V 1.3.9Wurzelresektion
    einwurzeliger Zahn 85,89
    mehrwurzeliger Zahn 91,63
    V 1.3.10Zahnsteinentfernung/-prophylaxe
    a) manuell 11,46
    b) Ultraschall
    einfach 20,05
    schwierig 40,08 Z
    c) Ultraschall mit Scaling, Fluorierung und Nachpolieren 68,72
    Mund- und Rachenhöhle
    V 1.3.11Entfernen von Epuliden
    einfach 45,81
    schwierig 85,89 Z
    V 1.3.12Gaumensegel kürzen 103,07
    V 1.3.13Gingivektomie (Parodontose)
    einfach 45,81
    schwierig 80,17
    V 1.3.14Gingivaplastik 28,63
    Kieferorthopädie, Stellungsanomalie und Korrekturen
    V 1.3.15Befunderhebung 28,63
    V 1.3.16Korrekturen
    Einschleiftherapie 34,36
    Einsatz einer Dehnplatte 125,98
    Abdrucknahme
    einfach 14,31
    schwierig 20,05
    V 1.3.17Frakturversorgung
    a) einfach (Maulschlinge) 34,36
    b) Draht/Kunststoffschienung 97,35
    c) intermaxilläre Fixation 125,98
    d) Knochendrahtcerclage 151,75
    e) percutane Osteosynthese 166,06
    f) Plattenosteosynthese 200,42
    V 1.3.18Kiefergelenksluxation, unblutige Reposition 45,81
    V 1.3.19Kieferresektion
    einfach 91,63
    schwierig 143,16
    V 1.3.20Mandibulektomie 143,16
    V 1.3.21Maxillektomie 143,16
    V 1.3.22Condylektomie 143,16
    V 1.3.23Lippenfaltenkorrektur, je Seite 68,72
    V 1.3.24Ranulaoperation
    einfach 103,07
    schwierig 171,80 Z
    V 1.3.25Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten-OP
    a) traumatisch 57,27 Z
    b) angeboren 114,53 Z
    V 1.3.26Tonsillektomie 103,07
    V 1.3.27Tumor-OP
    einfach (Kauther) 34,36 Z
    schwierig 103,07 Z
    V 1.3.28Zahnfisteloperation (oronasale Fistel) 103,07 Z
    Schnabel
    V 1.3.29Kürzen des Schnabels 4,58
    V 2Hernien
    V 2.1Inguinalhernie
    a) Pferd 171,80
    b) Hund, Katze, Wildtiere, Zootiere 103,07
    c) Ferkel 17,18
    V 2.2Perinealhernie
    einseitig 200,42
    beidseitig 286,33
    V 2.3Umbilicalhernie
    a) Pferd, Rind 85,89
    b) Schwein 17,18
    c) Kalb 42,95
    d) Hund 57,27
    e) Katze, Welpen 28,63
    V 2.4Zwerchfellhernie (außer Pferd) 206,16
    Zwerchfellhernie, Pferd 400,85
    V 3Bauchorgane
    V 3.1Gallenblasenoperation 200,42
    V 3.2Leberlappenresektion 188,98
    V 3.3Milzexstirpation 171,80
    V 3.4Partielle Pankreasresektion 200,42
    V 4Schilddrüse
    V 4.1Strumaoperation 171,80
    11. ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, Narkose
    Z 1ZNS
    Z 1.1Elektroencephalogramm 85,89 Z
    Z 2Wirbelsäule
    Z 2.1Discopathie-Operation
    a) Fenestration Hals 229,06
    b) Fenestration übrige WS 257,69
    c) ventrale Spondylektomie 343,59
    d) Hemilaminektomie/Laminektomie
    (einschließlich cauda equina) 343,59
    Z 2.2Wirbelfrakturen
    einfach 229,06
    schwierig 286,33
    Z 3Nervensystem
    Z 3.1Klinische neurologische Untersuchung 14,31
    Nachuntersuchung 8,59
    Z 3.2Elektrodiagnostik (Neurologie)
    Elektromyographie und Nervenleitungsgeschwindigkeit 40,08
    Repetitive Nervenstimulation, komplett 103,07
    Brainstem auditory evoked potentials (BAEP)
    Einzeltier 68,72
    jedes weitere Tier 45,81 Z
    Z 4Anästhesie, Narkose
    Z 4.1Anästhesie
    a) Lokalanästhesie 6,88
    b) Leitungsanästhesie 8,59
    c) epidurale oder intraartikuläre Anästhesie
    ca) Pferd, Hund, Katze, Wildtiere, Zootiere17,18
    cb) Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Heimtiere 8,59
    d) Heilanästhesie
    Neuraltherapie systemisch intravenös 14,31
    Neuraltherapie lokal (Gelosen, Narben) 14,31
    Neuraltherapie segmental 22,90
    Z 4.2Inhalationsnarkose, Intubationsnarkose
    Pferd 57,27 Z
    Kleintiere 34,36 Z
    Geflügel, kleine Heimtiere 11,46 Z
    künstliche Beatmung
    a) per Hand mittels AMBU-Beutel o.ä. 22,90
    b) maschinelle Beatmung 40,08
    Pferd 85,89 Z
    Z 4.3Injektionsnarkose
    a) Pferd, Wildtiere, Zootiere 34,36
    b) Rind, Schwein 17,18
    c) Schaf, Ziege 11,46
    d) Ferkel, Läufer 5,72
    e) Hund, Katze 17,18
    f) Geflügel, kleine Heimtiere 5,72
    mittels Gewehr zusätzlich 34,36
    mittels Blasrohr zusätzlich 17,18
    Z 4.4Monitor-Überwachung von Narkosen oder von Vitalfunktionen 34,36 Z

Artikel 2

  • Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den
Die Bundeskanzlerin
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bedarf einer regelmäßigen Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten. Die Novellierung der GOT soll dabei in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe sollen zunächst lediglich die einfachen Gebühren angehoben werden, während in der zweiten Stufe die tierärztlichen Leistungen im Einzelnen überprüft werden sollen. Aufgrund der Vielzahl der geregelten tierärztlichen Leistungen (ca. 800) ist dies nur mittelfristig realisierbar.

Die vorliegende Verordnung setzt die erste Stufe um und bezweckt die Anpassung der Vergütungen an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland seit Inkrafttreten der derzeit geltenden GOT am 01. August 1999, die unter anderem eine Anpassung der Vergütungen an das gestiegene Preisniveau seit 1988 beinhaltete.

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160) erfolgte bereits eine Anpassung der nach der GOT vorgeschriebenen Höhe der Vergütungen für tierärztliche Leistungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (neue Bundesländer und Ostberlin) an die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Anpassung bestand jedoch lediglich in der Absenkung des festgelegten Vergütungsabschlages für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern von 16 Prozent auf 10 Prozent. Die Gebühren wurden damit für die in den neuen Bundesländern tätigen Tierärzte von 84 Prozent auf 90 Prozent der Gebührensätze von 1999 erhöht. Diese Anpassung erfolgte, um dem Verhältnis der wirtschaftlichen Entwicklungen zwischen den alten und neuen Bundesländern Rechnung zu tragen.

Eine allgemeine Anpassung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, auch mit Wirkung auf die tierärztlichen Tätigkeiten in den alten Bundesländern, war damit nicht verbunden und ist bisher auch nicht erfolgt.

Außerdem werden die Gebührensätze, die in der gegenwärtig geltenden Anlage zur GOT noch auf die in Deutschland nicht mehr geltende Währung DM lauten, auf die geltende Währung Euro umgestellt.

Im Einzelnen:

1. Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland seit 1999 wird geprägt durch die Verbraucherpreisindexe (Inflationsraten) und Preissteigerungen für Produkte, die nicht bei der Berechung des Verbraucherpreisindex berücksichtigt werden sowie die Einkommenszuwächse über den Verbraucherpreisindex hinaus. Bereits die Verbraucherpreisindexe von 1999 bis 2006 ergeben für diesen Zeitraum einen rechnerischen Wert von 11,8 Prozent Kaufkraftverlust.

Um der wirtschaftlichen Entwicklung seit 1999 Rechnung zu tragen, wird mit Rücksicht auf die gesellschaftlichen Gegebenheiten, insbesondere hinsichtlich der Einkommensentwicklungen in anderen Bereichen, eine Anhebung der einfachen Gebühren lediglich um 12 Prozent als angemessen angesehen. Die in die Währung Euro umgerechneten einfachen Gebührensätze wurden daher um 12 Prozent erhöht. Eine Rundung ungerader Euro-Cent-Beträge oder auf volle Euro-Beträge erfolgte dabei nicht, um die generelle Gebührenanhebung nicht zu verfälschen. Bei vielen tierärztlichen Leistungen kommt es bei der Berechnung der Gebühren zu Kumulierungen, wie zum Beispiel bei Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei Geflügel (laufende Nr. 603 des Gebührenverzeichnisses), bei denen kleine Gebührenbeträge je Tier berechnet werden. Die Rundung der Beträge wird im Rahmen der zweiten Stufe der Novellierung der GOT geprüft werden.

Hinzuzufügen ist, dass die Sonderbedingungen der GOT für die tierärztliche Betreuung landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen sowie für sonstige Tierhaltungen, wie sie von Tierschutzverbänden unterhalten werden, von der Gebührenanpassung unberührt bleiben. Damit sind durch tierärztliche Betreuungsverträge auch weiterhin von der GOT abweichende Gebührenregelungen möglich. Außerdem kann außerhalb dieser Betreuungsverträge weiterhin im Einzelfall eine von der GOT-Gebühr nach unten abweichende Gebühr festgesetzt werden. Insofern besteht hier auch nach der Gebührenanhebung der entsprechende Gestaltungsspielraum, um bestimmten Interessen und Anliegen gerecht werden zu können.

2. Vereinheitlichung der Gebühren in den neuen und alten Bundesländern

Mit der Streichung des Vergütungsabschlags für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern soll entsprechend den Einwicklungen im Bereich der Humanmedizin, ein im gesamten Bundesgebiet einheitliches Vergütungsniveau für tierärztliche Leistungen erreicht werden.

Im Hinblick auf inzwischen im Wesentlichen einheitliche Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland mit weitestgehend angepasstem Kosten- und Preisniveau wäre ein weiteres Festhalten an der Vergütungsdifferenzierung nicht mehr sachgerecht.

Die Aufhebung des Vergütungsabschlages (10 Prozent) erfolgte im Bereich der Humanmedizin bereits durch Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2006 (BGBl. S. 3439), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

II. Verordnungskompetenz

Die Verordnungskompetenz der Bundesregierung für die Anpassung der Gebührensätze der GOT ergibt sich aus § 12 Absatz 1 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. S. 1193).

Die Verordnungskompetenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Aufhebung des ursprünglich eingeführten Vergütungsabschlages für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern ergibt sich aus § 12 Absatz 2 Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung. Da diese Vorschrift keine zwingende Anpassung beinhaltet, sondern das Bundesministerium vielmehr lediglich ermächtigt, eine Anpassung durchzuführen, kann die erfolgte Anpassung auf dieser Grundlage auch wieder aufgehoben werden.

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

Die Anhebung der einfachen Gebührensätze gilt auch für tierärztliche Leistungen, die aufgrund einer öffentlichrechtlichen Anordnung oder an Tieren erbracht werden, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gehalten werden und für die Bund, Länder oder Gemeinden oder andere öffentlich- rechtliche Kostenträger die Zahlung leisten (vgl. § 3 GOT). Insofern können auch durchaus öffentliche Haushalte von der Gebührenanhebung betroffen sein. Da die Sachverhalte im Sinne des Satzes 1 jedoch nicht bekannt sind, können keine Angaben über die exakte Höhe der möglichen Mehrbelastungen gemacht werden.

2. Kosten für die Wirtschaft

Von tierärztlichen Leistungen nach der GOT profitieren hauptsächlich Privatpersonen sowie Landwirte. Da Landwirte jedoch in vielen Fällen die Leistungen über Betreuungsverträge in Anspruch nehmen die individuell ausgehandelte, von der GOT abweichende Vergütungen beinhalten können dürfte von der Anhebung der Gebühren in vollem Umfang überwiegend die Gruppe der Privatpersonen betroffen sein und andere Wirtschaftsbeteiligte nur in geringem Umfang.

Auswirkungen auf die Einzelpreise lassen sich daher nicht ausschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind aber nicht zu erwarten.

IV. Bürokratiekosten

Der vorliegende Verordnungsentwurf führt zu keinen Bürokratiekosten. Weder die Wirtschaft noch die Bürgerinnen und Bürger noch die Verwaltung werden durch die Erhöhung der Gebührensätze mit Informationspflichten belastet.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1:

Zu Nummer 1

§ 9 Abs. 2 regelt die Pauschalen für Wegstreckenentschädigungen. Durch die Änderung werden diese auf die Währung Euro umgestellt und um 12 Prozent erhöht. Anders als die einfachen Gebühren werden die Pauschalen der jedoch auf volle Zehntel-Euro-Cent-Beträge gerundet. Gleichzeitig wird die Vorschrift redaktionell vereinfacht.

Zu Nummer 2:

Mit der Aufhebung des § 10 Absatz 1 der Verordnung entfällt der Vergütungsabschlag in Höhe von 10 Prozent von den Gebühren nach der GOT, der bisher für die in den neuen Ländern sowie in Ost-Berlin erbrachten tierärztlichen Leistungen galt. Mit dem Wegfall dieses Vergütungsabschlags wird erstmalig seit der Wiedervereinigung ein im gesamten Bundesgebiet einheitliches Vergütungsniveau für Tierärztinnen und Tierärzte erreicht.

Im Hinblick auf inzwischen im Wesentlichen einheitliche Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland mit weitestgehend angepasstem Kosten- und Preisniveau wäre ein weiteres Festhalten an der Vergütungsdifferenzierung nicht mehr sachgerecht. Zudem verbessert die Aufhebung des Vergütungsabschlags die wirtschaftliche Situation niedergelassener Tierärzte und in Ostdeutschland und trägt damit mittelbar auch zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Niederlassung und damit letztlich auch zur Verbesserung der tierärztlichen Versorgung in den neuen Ländern bei.

Die Aufhebung des Vergütungsabschlages (10 Prozent) erfolgte im Bereich der Humanmedizin bereits durch Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2006 (BGBl. S. 3439), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Die Begründung (siehe oben) trifft auch für den Bereich der Tiermedizin zu.

Zu Nummer 3:

Die Anlage zur GOT wurde zum einen auf die jetzt geltende Währung Euro umgestellt. Zum anderen erfolgte eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um 12 Prozent, um dem seit 1999 kontinuierlich gestiegenen Kaufkraftverlust Rechnung zu tragen. Bereits die Verbraucherpreisindexe von 1999 bis 2006 ergeben für diesen Zeitraum einen rechnerischen Wert von 11,8 Prozent Kaufkraftverlust. Die Verbraucherpreisindexe betragen für 1999: +0,6 %; 2000: +1,4 %; 2001: +2,0 %; 2002: +1,4 %; 2003: +1,1 %;2004: +1,6 %; 2005: +2,0 %; 2006: +1,7 %.

Zu Artikel 2:

Artikel 2 regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

->

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.

Mit dem Entwurf werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Vor diesem Hintergrund hat der Nationale Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.

Dr. Ludewig Catenhusen
Vorsitzender Berichterstatter

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